Datenschutz nach Safe-Harbor-Urteil

Auch große Firmen nur bedingt gegen drohende Strafen gewappnet

Die Uhr tickt: Sollten sich die USA und die EU bis Anfang kommender Woche nicht über eine Neuauflage des im Oktober gekippten Datenschutzabkommens Safe Harbor einigen, drohen europäischen Unternehmen empfindliche Strafen, wenn sie personenbezogene Daten, die in die USA übermittelt werden, nicht ausreichend schützen. In Deutschland offenbarte eine Befragung der Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz bei den größten Firmen des Bundeslandes teils heftige Defizite.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bisherige Safe-Harbor-Praxis mit deutlichen Worten vom Tisch gewischt. In dem Urteil kritisierte das Gericht, dass das seit 2000 geltende Abkommen zwar die Unternehmen zum Datenschutz verpflichtet, aber die US-Behörden weiterhin auf personenbezogene Daten zugreifen können. Das Beratungsgremium der Europäischen Kommission erklärte umgehend, bis Ende Januar zu prüfen, ob personenbezogene Daten weiter auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln oder bindenden Corporate-Regeln, sogenannten Binding Corporate Rules, übermittelt werden dürfen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema