Der 45-Jährige ist auf die Beratung von Arbeitgebern spezialisiert, insbesondere in den Branchen Groß- und Einzelhandel, Gastronomie und Pharma. Die Spanne reicht vom Arbeitszeitrecht über Entgeltfragen bis zum Betriebsverfassungsrecht und Betriebsübergängen. Auch die Arbeitskräfteüberlassung gehört zu seinen Beratungsfeldern. Darüber hinaus vertritt MacKinnon Dienstgeber unter anderem vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, für Führungskräfte ist er im Verwaltungsstrafrecht tätig.
Seine Laufbahn startete MacKinnon 2004 als Konzipient bei der Vorläuferin von Freshfields Bruckhaus Deringer, damals im Immobilienrecht. Seit 2010 führte MacKinnon mit Werner Piplits die gemeinsame Kanzlei Piplits & MacKinnon. Zuvor war MacKinnon bei Piplits bereits als Rechtsanwalt beschäftigt. Piplits wird die Kanzlei nun als Einzelanwalt weiterführen.
Unruhige Zeiten
DSC durchlief im Arbeitsrecht in den vergangenen beiden Jahren unruhige Zeiten: Zunächst verließ im Jänner 2020 Dr. Ingrid Korenjak nach knapp zehn Jahren die Kanzlei und gründete die eigene Einheit Kinner Korenjak. Ab Mai 2020 leitete die von Schima Mayer Starlinger gekommene Dr. Natalie Hahn als Partnerin das Arbeitsrechtsteam, wechselte aber bereits im Herbst 2021 zu E+H Rechtsanwälte. Seither ist Dr. Eva Erlacher neben dem Öffentlichen Recht auch Ansprechpartnerin für das Arbeitsrecht, in dem auch eine erfahrene Rechtsanwaltsanwärterin tätig ist. Die beiden Juristinnen und MacKinnon bilden nun die neue Arbeitsrechtspraxis bei DSC.