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Das Firmenbuchgericht entschied Ende Oktober, die Abtretung eines Anteils von 41,7 Prozent am Flughafen auf die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) und die Stadt Klagenfurt umzusetzen (Gz. 5 FR 3397/23f). Beide hatten im Juli das vertraglich bereits bestehende Abtretungsangebot angenommen. Diese Call-Option trat ein, weil gewisse Mindestziele nicht erreicht werden konnten. So nutzten im Jahr 2022 erneut weniger als 100.000 Passagiere den Airport.