Juve Plus Schadensersatz

Klägerin setzt sich mit Vavrovsky Heine Marth vor EuGH gegen Laudamotion durch

Fluglinien haften auch für die psychischen Folgen eines Unfalls. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheid beschlossen. Dem Urteil vorangegangen war ein mehrjähriger Streit um Schadensersatz, den eine Frau gegenüber Laudamotion geltend machte.

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Mit seinem Urteil stärkte das Gericht den Anspruch auf Schadensersatz bei psychischen Erkrankungen. Fluglinien haften nach einem Unfall nicht nur für körperliche, sondern auch für psychische Beeinträchtigungen. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg (Gz. C-111/21). Die Passagiere müssen dazu aber nachweisen, dass die psychischen Folgen nicht ohne ärztliche Behandlung abklingen können. Zudem müssten diese so schwer sein, dass sie sich auf die Gesundheit allgemein auswirken.

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