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Mit seinem Urteil stärkte das Gericht den Anspruch auf Schadensersatz bei psychischen Erkrankungen. Fluglinien haften nach einem Unfall nicht nur für körperliche, sondern auch für psychische Beeinträchtigungen. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg (Gz. C-111/21). Die Passagiere müssen dazu aber nachweisen, dass die psychischen Folgen nicht ohne ärztliche Behandlung abklingen können. Zudem müssten diese so schwer sein, dass sie sich auf die Gesundheit allgemein auswirken.