Tatsächlich rangiert Wien mit dem höchstmöglichen Einstiegsgehalt am Markt in Höhe von 49.000 Euro, das Freshfields Bruckhaus Deringer für ausgewählte Konzipienten im ersten Berufsjahr zahlt, weit abgeschlagen hinter den meisten anderen wichtigen westeuropäischen Jurisdiktionen.
Allerdings lassen sich Konzipientenvergütung und Associategehälter etwa in Deutschland nicht 1:1 vergleichen. Und das österreichische System bietet nicht nur den Kanzleien Vorteile. Man könnte auch argumentieren, dass Rechtsanwaltsanwärter von den recht geringen Unterschieden bei ihren Gehältern profitieren. Der Neidfaktor innerhalb der Konzipientenriege hält sich so in engen Grenzen – jedenfalls innerhalb Österreichs. Wie Freshfields- oder Baker-Konzipienten den Vergleich zu deutschen Berufsanfängern beurteilen, steht auf einem anderen Blatt.
Konkret sehen die aktuellen Zahlen so aus: Ein durchschnittliches Einstiegsgehalt von 2.950 Euro im Monat in Großkanzleien steht 2.675 Euro in den Einheiten gegenüber, die bis zu 20 Juristen zählen. Seit Jahren führt Freshfields – die Kanzlei, die mit Abstand den höchsten Umsatz pro Jurist in Österreich erzielt – auch die Gehaltstabelle an. Bei einem Einstiegsgehalt, das zwischen 3.200 und 3.500 Euro für First-Year-Anwaltsanwärter ohne Zusatzqualifikation liegt, zahlt die britisch-deutsche Kanzlei also im Mittel 3.350 Euro. Mit CHSH folgt auf Platz 2 des Gehaltsrankings ebenfalls eine Großkanzlei, während mit PHH Prochaska Havranek und Brandl & Talos sich auch zwei mittelgroße Kanzleien unter den Top 5 in Wien befinden.
Was bei der Bezahlung tatsächlich einen Unterschied machen kann, ist das Bonussystem. Dieses ist – im Vergleich zu Deutschland – ebenfalls sehr weich ausgestaltet: Es gibt in den allerwenigsten Kanzleien feste Kriterien, nach denen Konzipienten erwarten können, einen Bonus zu erhalten. In der Regel bemisst sich die Höhe nach einer sehr individuellen und kaum transparenten Beurteilung durch die Partner. Immerhin gibt es einige Kanzleien, die wenigstens offizielle Bandbreiten haben, die sich entweder in absoluten Zahlen ausdrücken (wie beispielsweise bei Fellner Wratzfeld & Partner) oder vom jeweiligen Gehalt abhängig sind wie bei CHSH oder der kleinen Wiener Einheit Grama Schwaighofer Vondrak.
Der Kanzleimarkt war in den vergangenen Jahren dagegen vor allem durch Abspaltungen von Großsozietäten geprägt. Auch diese hatten bislang keinen nachhaltigen Effekt auf die Einkommensstruktur der Konzipienten. (Claudia Otto, Jörn Poppelbaum)