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Dies sagte Martin Ulrich, Sprecher der Generalprokuratur, im Gespräch mit JUVE. Damit solle allein der Anschein möglicher Befangenheit ausgeschlossen werden. Ulrich beschrieb die Zuweisung der Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft als „gewöhnlichen“ und „unaufgeregten Vorgang“.