Meinl-Komplex

Vorstände stellen mit Brandl & Talos Antrag beim Verfassungsgerichtshof

Autor/en
  • Catrin Behlau

Im Meinl-Komplex setzen die kürzlich von der Finanzmarktaufsicht abberufenen Bankvorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß nun auf einen eigenen Vertreter: Sie mandatierten den Wiener Kapitalmarktrechtler Dr. Ernst Brandl von Brandl & Talos. Dessen erstes Ziel: Die Zuerkennung der Parteistellung für die beiden Vorstände. Dafür bringt Brandl den Fall nun vor den Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich.

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Ernst Brandl
Ernst Brandl

Mit dem gestern beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten Antrag möchte er den Paragrafen des Bankwesengesetzes überprüfen lassen, der den Bankdirektoren bisher die Parteistellung versagt. Da der Bescheid über ihre Abberufung von der FMA an die Bank und nicht an die Vorstände selbst gerichtet war, sind Weinzierl und Weiß keine Partei und können sich daher rechtlich nicht gegen die Abberufung wehren. Hiergegen hatte Brandl kürzlich bereits einen Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung bei der FMA gestellt. „Sollten die beiden Geschäftsleiter tatsächlich abgesetzt werden, ist das gleichzusetzen mit ihrem Karriereende im Bankensektor. Eine solch gravierende Entscheidung zu fällen, ohne die Betroffenen zu hören, verletzt das Recht auf Parteiengehör und verstößt aus unserer Sicht gegen fundamentale Grundsätze des Rechtsstaates,“ so Brandl zu den Hintergründen.

Die beiden Vorstände waren Ende Juli von der FMA abberufen worden. “Bilanzieller Blindflug“, “ungeeignetes Persönlichkeitsbild” und “existenzbedrohende Gefahrensituation“ waren dabei nur einige der harten Vorwürfe, die die FMA Presseberichten zufolge gegenüber der Bank und den Vorständen erhebt. So habe sich im Sommer vergangenen Jahres herausgestellt, dass die Bank bereits seit Monaten die Eigenmittelerfordernis unterschreite, wie es in mehreren übereinstimmenden Presseberichten heißt. Es habe zudem 2013 keine angemessene Kontrolle oder eine zweckentsprechende Revision gegeben. Die Privatbank wisse schlussendlich nicht über die wahre Höhe wesentlicher Bilanzposten Bescheid, so ein weiterer Vorwurf.

Bank und Vorstände nun unterschiedlich vertreten

Als die Abberufung bekannt geworden war, hatte zunächst die Wiener Kanzlei Hausmaninger Kletter sowohl die Bank als auch die Vorstände beraten. Insbesondere sind hier Prof. Dr. Christian Hausmaninger, Dr. Manfred Ketzer und Markus Spani weiterhin auf Seiten der Bank tätig. Sie haben am Dienstag Einspruch gegen den FMA-Bescheid eingelegt. Da die FMA die Abberufung der beiden Vorstände innerhalb von drei Monaten vorschreibt, beantragen sie zugleich aufschiebende Wirkung.

Mögliche unterschiedliche Interessen der ehemaligen Vorstände und der Bank, die innerhalb weniger Wochen Ersatz für die beiden abberufenen Vorstände finden muss, sollen zur individuellen Mandatierung von Brandl & Talos geführt haben.

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