Juve Plus EuGH-Urteil

Österreich wehrt sich mit Cerha Hempel gegen Beihilfen für Atomkraftwerk

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Beschluss der EU-Kommission über die Genehmigung von ungarischen Beihilfen für den Ausbau des Atomkraftwerks im ungarischen Paks für nichtig erklärt.

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Gegen die Beihilfen für den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks II ging Österreich vor dem EuGH vor.

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In ihrem Urteil (C-59/23 P) vom 11. September stellten die Richterinnen und Richter klar: Die Kommission hätte im Zuge des Genehmigungsverfahrens nicht nur die in Aussicht gestellte Beihilfe auf ihre unionsrechtliche Vereinbarkeit prüfen müssen, sondern auch, ob eine Verletzung anderer europarechtlicher Normen vorlag. Nach Ansicht des EuGH hätte auch geprüft werden müssen, ob die Direktvergabe des Auftrags für den Bau der zwei neuen Kernreaktoren in Paks an ein russisches Unternehmen mit den vergaberechtlichen Vorschriften der Union vereinbar ist.

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