Juve Plus Atomkraft, nein Danke!

Österreich und Stromerzeuger wehren sich mit CHSH und BBH

Die Republik Österreich hat Anfang der Woche beim Europäischen Gericht Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der vorigen EU-Kommission zur Gewährung von Milliardenbeihilfen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C eingereicht. Sie sieht im Bau von zwei Reaktoren kein "gemeinschaftliches europäisches Interesse", das es zu tolerieren oder gar zu begünstigen gelte.

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Die Republik Österreich hat Anfang der Woche beim Europäischen Gericht Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der vorigen EU-Kommission zur Gewährung von Milliardenbeihilfen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C eingereicht. Sie sieht im Bau von zwei Reaktoren kein „gemeinschaftliches europäisches Interesse“, das es zu tolerieren oder gar zu begünstigen gelte.

Hans Kristoferitsch
Hans Kristoferitsch

Die damalige EU-Kommission hatte im Oktober 2014 nach rund einjähriger Prüfung entschieden, dass die britische Regierung Milliardenbeihilfen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C an der Südwestküste Englands leisten dürfe. Sie begründet ihren Entschluss mit der Korrektur eines Marktversagens für ein Unterfangen im gemeinsamen europäischen Interesse im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Hinkley Point soll mit einer Gesamtleistung von 3,3 Gigawatt Strom im Jahr 2023 ans Netz gehen. Basierend auf einem privatrechtlichen Vorvertrag zwischen der britischen Regierung und dem Investor NNBG – ein Konsortium der französischen Energiekonzerne EDF und Areva mit zwei chinesischen Staatsunternehmen – fördert der britische Staat nicht nur die Baukosten, die insgesamt bei rund 16 Milliarden britischen Pfund liegen sollen.

Ab 2023 sichert er den Kraftwerksbetreibern über den sogenannten Contract for Difference auch einen Garantieabnahmepreis für den Strom zu. Hinzu kommen eine Garantie für den Fall eines politisch begründeten Shut-downs sowie eine Kreditbürgschaft.

Nach Auffassung Österreichs widerspricht der Beschluss den EU-Beihilfe- und Vergaberichtlinien. Großbritannien gewähre der Nuklearenergie hier selektiven und zu umfassenden Vorteil.

Weitere Kläger

Luxemburg hat angekündigt, der Klage Österreichs als Streithelfer beizutreten und auch zehn Energieunternehmen aus Österreich und Deutschland klagen gegen den Beschluss der damaligen EU-Kommission. Dabei handelt es sich um den deutschen Ökostromanbieter Greenpeace Energy, die Energieversorgung Filstal, die österreichische Oekostrom sowie die deutschen Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch Hall und Tübingen. Sie befürchten vor allem, dass der subventionierte Strompreis des britischen Atomkraftwerks den Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt verzerren wird.

Die Gegner von Hinkley Point sorgen sich darüber hinaus, dass das Modell Schule macht und auch andere Länder wie Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei oder Slowenien ihrerseits Atomförderprogramme auflegen.

Dörte Fouquet
Dörte Fouquet

Marktbeobachter sehen in dem Verfahren einen Präzedenzfall. Die Regulierung der Energieversorgung liegt laut AEUV eigentlich auf nationaler Ebene. Die EU-Kommission greift aber immer stärker in diese Regelungen ein und stellt damit über das Mittel des Beihilferechts die Weichen für eine europäische Energiepolitik. So hat sie etwa im vergangenen Jahr wesentlichen Einfluss auf die Reform des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes genommen.

Vertreter Österreichische Regierung 
Inhouse Recht (Wien): Dr. Christine Pesendorfer (Federführung; Abteilungsleiterin rechtliche Angelegenheiten der Europäischen Integration), Dr. Franz Koppensteiner
CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati: Dr. Hans Kristoferitsch, Dr. Stefan Huber, Prof. Dr. Dr. Peter Lewisch (alle Öffentliches Recht/Europarecht), Prof. Dr. Nicolas Raschauer (Verfassungsrecht; of Counsel); Associate: Dr. Armin Schwabl (Öffentliches Recht/Europarecht)

Vertreter Greenpeace Energy und andere
Becker Büttner Held (Brüssel): Dr. Dörte Fouquet

Hintergrund: Die Klage war von der österreichischen Regierung noch am Tag des Kommissionsbeschlusses im letzten Herbst angekündigt worden. In die Vorbereitung waren – neben dem Bundeskanzleramt – das primär fachzuständige Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sowie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingebunden, wo unter der Leitung von Andreas Molin die thematische Gesamtabwicklung für Nuklearangelegenheiten liegt.

Die Klage selbst wurde vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes unter Federführung von Pesendorfer in Abstimmung mit CHSH aufgesetzt. Das Team um CHSH-Partner Kristoferitsch konnte sich in einem Pitch durchsetzen. Er war jüngst in dem Beihilfestreit zur AUA-Übernahme durch Lufthansa aufseiten der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungsholding involviert und gehörte zu dem Team, das das Bundesfinanzministerium zum sogenannten Hypo-Sondergesetz beriet.

Im Großherzogtum Luxemburg ist das Ministère du Développement durable et des Infrastructures zuständig. Gegenüber JUVE bestätigte ein Ministeriumssprecher, dass sich Luxemburg innerhalb der sechswöchigen Frist anschließen werde.

Die Klage Österreichs stützt sich unter anderem auf ein Gutachten der Energierechtlerin Dr. Dörte Fouquet vom April 2014. Die erfahrene Juristin, die 2010 für Becker Büttner Held das Brüsseler Büro eröffnet hatte, vertritt nun das Bündnis aus Ökostromanbietern und Stadtwerken. Sie bemängelt zudem, dass es für Hinkley Point C keine europaweite Ausschreibung gegeben habe. BBH ist im deutschen Markt vor allem für ihre sehr guten Kontakte zu Stadtwerken bekannt, von denen nun einige ebenfalls gegen Hinkley Point klagen wollen. Zudem ist die Kanzlei auch auf energiepolitischer Ebene immer wieder sehr aktiv. 

Das Großprojekt bedarf vieler Juristen

In dem zwölfmonatigen Prüfungsverfahren, das der Entscheidung der EU-Kommission zur Subventionierung von Hinkley Point vorausging, setzte der französische Energieriese EdF auf ein Clifford Chance-Team rund um Jenine Hulsmann. Bei den Verhandlungen mit der britischen Regierungen waren für EdF Energy vor allem Matthew White und Julia Pyke von Herbert Smith Freehills aktiv, die den Konzern schon seit 2006 in Atomfragen begleiten.

Die Sozietät Eversheds wiederum war an der Seite der staatlichen China National Nuclear Corporation (CNNC) zu sehen, als es um Finanzierungsfragen für Hinkley Point C ging. Neben dem M&A-Partner Jay Ze in Peking waren hier vor allem Rob Pitcher, Global Head of Energy, sowie der Berliner Eversheds-Partner Alex Hand mandatiert, welcher die Nukleare Sektorgruppe der Kanzlei stellvertretend leitet.

Wir haben den Artikel am 07.09.2018 korrigiert.

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