Juve Plus Commerzialbank Mattersburg

VfGH bestätigt eingeschränkte Amtshaftung für Bankenaufsicht

Autor/en
  • Raphael Arnold

Der Frust bei Anlegern und ihren Vertretern ist offenkundig: „Unangenehm überrascht“ und „tief enttäuscht“ – so lauten einige Kommentare zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Amtshaftung im Fall Commerzialbank Mattersburg. Er entschied, dass die Bestimmung verfassungskonform ist, nach der geschädigte Bankkunden keine Ansprüche gegenüber der Republik geltend machen können.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Im Kern ging es in dem Verfahren um Paragraf 3 Absatz 1 zweiter Satz des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG). Laut VfGH widerspricht er weder verfassungsmäßigen Amtshaftungsregelungen noch dem Gleichheitsgrundsatz oder dem Schutz von Eigentumsrechten. Dr. Ernst Brandl, of Counsel bei Brandl Talos und als erfahrener Bankrechtler einer der maßgeblichen Vertreter in den Amtshaftungsklagen, nennt das Erkenntnis allerdings „ein katastrophales Signal an die Gesellschaft“.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema