Gesellschaftsrechtsreform

Was von der Austrian Limited übrig blieb

Im April legte das Justizministerium einen Gesetzentwurf mit dem Namen ‚FlexKapG‘ vor und die Start-up-Szene tobte – allerdings nicht vor Begeisterung.

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Die Gründer der gleichnamigen Onlineplattform für österreichische Produkte waren nicht gerade begeistert, als die Bundesregierung ihr Konzept einer neuen Kapitalgesellschaftsform 2020 mit dem Arbeitstitel
‚Austrian Limited‘ versah. Zu viel Negativ-Publicity brachten die Reformbemühungen mit sich. Dabei hatte sich die Start-up-Szene schon seit Jahren um ein innovationsfreundlicheres Umfeld in Österreich bemüht. So stellte der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) als Berater der Bundesregierung 2018 drei Haupthürden bei Gründungen heraus: die Notariatspflicht, der Prozess rund um die Eintragung ins Firmenbuch sowie die fehlende Möglichkeit, unterschiedliche Anteilsklassen für Investoren und Mitarbeiter zu bilden.

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