AKW Biblis rechtswidrig stillgelegt

RWE siegt mit Freshfields auch vor BVerwG

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  • JUVE

Die vorübergehende Stilllegung des Atomkraftwerks (AKW) Biblis durch das Land Hessen nach der Katastrophe von Fukushima war rechtswidrig. Dies hat heute das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit drohen dem Land Hessen Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe vom RWE-Konzern, dem Betreiber des AKWs Biblis.

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Herbert Posser
Herbert Posser

Nun drohen dem Land Hessen Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe vom RWE-Konzern, dem Betreiber des AKW. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die Stilllegung sieben weiterer AKWs haben und milliardenschwere Schadensersatzforderungen von Kraftwerksbetreibern nach sich ziehen.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts fehlte dem Land Hessen die Rechtsgrundlage für die vorübergehende Stilllegung des Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B in Biblis. Das hessische Umweltministerium hatte die Stilllegung im März 2011 für drei Monate infolge der Atomkatastrophe in Fukushima angeordnet. Zuvor hatten sich Bund und Länder entsprechend geeinigt. Die beiden Biblis-Blöcke wurden später dauerhaft vom Netz genommen, nachdem die Bundesregierung den endgültigen Atomausstieg beschlossen hatte.

RWE hatte gegen die vorübergehende Stilllegung vor dem hessischen VGH geklagt. Vor knapp einem Jahr erklärte der VGH die vorübergehende Abschaltung dann für rechtswidrig (Az. 6 C 824/11.T und 6 C 825/11.T9) und warf dem Umweltministerium Versäumnisse vor. RWE kündigte nach diesem Etappensieg bereits an, entstandene Schäden in einem zivilrechtlichen Prozess geltend machen zu wollen. Auch die übrigen AKW-Betreiber in Deutschland, E.on, EnBW und Vattenfall, wollen Schadensersatz von den jeweiligen Bundesländern, in denen sie ihre Kraftwerke betreiben.

Vertreter Hessisches Umweltministerium
De Witt (Berlin): Siegfried de Witt

Vertreter RWE
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Dr. Herbert Posser, Dr. Benedikt Wolfers (Berlin); Associate: Dr. Thomas Voland
Inhouse (RWE, RWE Generation; Essen): Dr. Claudia Mayfeld (Leiterin Recht RWE), Karin Sperber, Dr. Raliza Koleva, Dr. Ulrich Rust (Leiter Recht RWE Generation), Stefan Kochanski – aus dem Markt bekannt

Bundesverwaltungsgericht Leipzig, 7. Senat
Dr. Rüdiger Nolte (Vorsitzender Richter), Dr. Renate Philipp, Franz Guttenberger

Hintergrund: Das jetzige Urteil dürfte den großen AKW-Betreibern in Deutschland, allen voran RWE, zusätzlichen Auftrieb für weitere anstehende Prozesse geben. RWE war als einziger der Betreiber auch gegen die vorübergehende Stilllegung vorgegangen, E.on und Vattenfall hatten darauf verzichtet. Alle drei Konzerne haben aber Verfassungsbeschwerde gegen die endgültige Stilllegung eingereicht und lassen sich dabei gesondert vertreten: RWE setzt auch hier auf Freshfields, E.on auf Gleiss Lutz (mehr…) und Vattenfall auf Redeker Sellner Dahs (mehr…). Freshfields ist zudem für RWE (mehr…) und E.on (mehr…) im Streit um die Rückzahlung der sogenannten Kernbrennelementesteuer tätig.

Bei RWE hat es im Verlauf des Streitkomplexes eine wesentliche personelle Veränderung in der Rechtsabteilung gegeben: Dr. Manfred Döss, Leiter Recht beim Mutterkonzern RWE AG, ist im vergangenen Frühjahr zum Porsche-Konzern gewechselt (mehr…). Seine Nachfolgerin ist Claudia Mayfeld, zuvor Leiterin Recht bei der RWE-Tochtergesellschaft Innogy. Die zentrale Rolle in der internen Begleitung der Sache dürfte aber Ulrich Rust zukommen, dem Leiter Recht bei der für die AKWs operativ zuständigen Kraftwerkstochter RWE Generation. (René Bender)

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