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Ursprünglich waren weitere zwei Tage Pilotenstreik angekündigt. Das Arbeitsgericht München hatte den Streik im Eilverfahren nicht untersagt. Es bezeichnete aber die Forderung eines automatisierten Inflationsausgleichs als ‚rechtlich nicht unbedenklich‘ (Az. 38 Ga 79/22). Im Nachgang gab die Vereinigung Cockpit (VC) diese Forderung auf.