Juve Plus Tarifkonflikt mit GDL

Deutsche Bahn wehrt mit Luther einstweilige Verfügungsverfahren ab

Im laufenden Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer zum Streik aufgerufen. Die GDL kämpft damit zum einen für Lohnerhöhungen, zugleich positioniert sie sich im Machtkampf mit der Konkurrenzgewerkschaft EVG. Hintergrund ist das Tarifeinheitsgesetz, gegen das die Gewerkschaft bereits seit Jahren vor Gericht zieht.

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Robert Steinau-Steinrück
Robert Steinau-Steinrück

Die Bahn hatte der GDL zuletzt Lohnerhöhungen in zwei Schritten angeboten: 1,5 Prozent zum Januar 2022 und 1,7 Prozent im März 2023, bei einer Laufzeit bis Ende Juni 2024. Der GDL reicht dies nicht aus, dabei liegen ihre Forderungen auf den ersten Blick nicht allzu weit entfernt. Sie fordert Lohnerhöhungen wie im öffentlichen Dienst von rund 3,2 Prozent sowie eine Corona-Prämie von 600 Euro und eine Betriebsrente. Die Laufzeit des Tarifvertrags solle 28 Monate betragen – und nicht, wie von der Bahn vorgeschlagen, 40 Monate.

Doch die aktuelle Tarifrunde bei der Deutschen Bahn unterscheidet sich von allen vorherigen: Zum einen befindet sich das Unternehmen coronabedingt in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Zum anderen gilt seit Januar erstmals das Tarifeinheitsgesetz (TEG), das die Anwendung von Tarifverträgen im Falle von Tarifkollisionen regelt.

Seit 2015 gilt im kollektiven Arbeitsrecht der Grundsatz der Tarifeinheit („ein Betrieb, ein Tarifvertrag“). Diese Regelung des § 4a Tarifvertragsgesetz (TVG) hatte die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorangebracht, auch, um Konkurrenzkämpfe zwischen Gewerkschaften zu entschärfen. Nachdem es vonseiten mehrerer Gewerkschaften Verfassungsbeschwerden gegeben hatte, erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Vorschrift 2017 für grundsätzlich verfassungsgemäß (Az. 1BvR1571/15 u.a.). Der Gesetzgeber musste jedoch nachbessern – zugunsten der Minderheitsgewerkschaften. 2020 zog die GDL erneut vor das BVerfG (Az. 1 BvR672/19), dieses nahm die Beschwerde jedoch nicht an und verwies darauf, dass das Gesetz nun von den Arbeitsgerichten geprüft werden müsse. 

Konkurrierende Gewerkschaften

Bei der Deutschen Bahn sind mit der GDL und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zwei Gewerkschaften vertreten, die für ihre Mitglieder jeweils unterschiedliche Tarifverträge abschließen. Eine Vereinbarung, die die parallele Geltung der Tarifverträge beider Gewerkschaften vorsah, lief zum Jahreswechsel aus. Seitdem wenden die Unternehmen des Bahn-Konzerns in jedem Betrieb nur noch die Tarifverträge der dortigen Mehrheitsgewerkschaft an – in den meisten Fällen ist dies die größere EVG.

Axel Görg
Axel Görg

Im laufenden Tarifkonflikt versucht die GDL seit Juni in mehr als 30 Verfahren vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland einstweilige Verfügungen gegen die Bahn-Unternehmen sowie den AGV Move (Arbeitgeberorganisation und der Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister) zu erwirken und hierdurch die Anwendung der Tarifeinheit zu verhindern. Unter anderem argumentierte sie damit, dass § 4a TVG verfassungs- und europarechtswidrig sei.

Bislang endeten alle entschiedenen Verfahren mit Niederlagen für die GDL, die Gewerkschaft kann jedoch Berufung einlegen. Außerdem hat sie parallel Hauptsacheverfahren eingeleitet, darüber verhandelt unter anderem das Arbeitsgericht Berlin im September (Az.30 Ca 5638/21). 

Berater Deutsche Bahn/AGV Move
Luther (Berlin): Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück; Associate: Dr. Paul Gooren (beide Arbeitsrecht)
Allen & Overy (Frankfurt): Thomas Ubber; Associates: Dr. Hendric Stolzenberg, Dr. Felicia von Grundherr (München; alle Arbeitsrecht)
Inhouse Recht (AGV Move; Berlin): Carsten Schröter (Leiter Verbands- und Prozessvertretung AGV Move), Jenny Panjas (Verbandsjuristin)

Berater Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Betz Rakete Dombek (Berlin): Dr. Axel Görg (Arbeitsrecht)

Hintergrund: Für die Deutsche Bahn verhandelt der AGV Move die Tarifverträge. Als neuer Hauptgeschäftsführer war im vergangenen Jahr der Verhandlungsexperte Florian Weh von der Lufthansa zum Arbeitgeberverband gewechselt. Für die aktuelle Abwehr der einstweiligen Verfügungen war jedoch der Leiter der Prozessvertretung Schröter verantwortlich.

Der Berliner Luther-Partner von Steinau-Steinrück vertritt die Deutsche Bahn bereits seit Langem in Tariffragen. So war Luther auch an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Paragrafen 4a des Tarifeinheitsgesetzes beteiligt.

Thomas Ubber
Thomas Ubber

Die GDL mandatierte erstmals den Berliner Arbeitsrechtler Görg. Zuvor hatte sich die Gewerkschaft in Tariffragen regelmäßig von Ulrich Fischer vertreten lassen, der sich mittlerweile jedoch in den Ruhestand verabschiedete. Beim Streik 2014 hatte Roland Gross aus Leipzig aufseiten der GDL verhandelt.

Damals war die Bahn mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Lokführerstreik vorgegangen. Für die gerichtliche Auseinandersetzung hatte das Unternehmen den Arbeitskampfexperten Thomas Ubber von Allen & Overy mandatiert, auf den sie seit rund 20 Jahren in Streikfragen zurückgreift. Ob die Bahn auch im aktuellen Streik vor Gericht zieht und wer sie dabei vertritt, ist bislang nicht bekannt.

Erst im Juni hatte die GDL Tarifverhandlungen mit einem anderen Arbeitgeberverband der Eisenbahner geführt – und erfolgreich abgeschlossen. Für die CFL Cargo Deutschland, ein Unternehmen der luxemburgischen Staatsbahn, führte hierbei die Düsseldorfer Kanzlei Tigges, vertreten durch Daniel Lüdemann, die Verhandlungen.

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