Lokführer-Aufstand

Deutsche Bahn will GDL-Streik mit Allen & Overy verhindern

Die Deutsche Bahn geht gerichtlich gegen den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vor. Das Unternehmen versucht, den Streik mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt zu untersagen. Damit reagiert das Unternehmen auch auf Druck aus der Politik (Az. 10 Ga 162/14).

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Thomas Ubber
Thomas Ubber

Die Bahn hat heute Morgen um 8:00 Uhr einen entsprechenden Antrag auf Erlass eingereicht. Die mündliche Verhandlung ist für heute 16:30 Uhr angesetzt. Die Bahn äußerte sich gegenüber der Presse wenig optimistisch, dass das Gericht zugunsten des Unternehmens entscheiden könnte.

Die GDL liefert sich derzeit einen erbitterten Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn, bei dem gleich mehrere Konfliktpunkte bestehen. Neben den Forderungen nach mehr Lohn und weniger Arbeitszeit steht auch zur Debatte, für wen die GDL eigentlich verhandeln darf. Die Gewerkschaft beansprucht für sich, auch für andere Bahnmitarbeiter wie die Zugbegleiter und Mitropa-Mitarbeiter zu verhandeln.

Am Mittwoch hatte die GDL begonnen, den Güterverkehr zu bestreiken, am heutigen Donnerstag begann der Ausstand im Personenverkehr. Die Streiks sollen bis Montag andauern.

Vertreter Deutsche Bahn
Allen & Overy (Frankfurt): Thomas Ubber, Dr. Bettina Scharff (München); Associates: Michaela Massig, Tobias Siefer
Inhouse (Frankfurt): Sigrid Heudorf (Leiterin Beschäftigungsbedingungen und Sozialpolitik), Michael Fritz (Leiter Arbeitsrecht, Mitbestimmung, arbeitsvertragliche Grundsätze), Dr. Cord Meyer (Syndikus Arbeitsrecht, Teamleiter Ausgliederungen) – aus dem Markt bekannt

Vertreter GDL
Gross (Leipzig): Roland Gross; Associate: Claudia Kopletz – aus dem Markt bekannt

Arbeitsgericht Frankfurt, 10. Kammer
Ursula Schmidt (Vorsitzende Richterin)

Hintergrund: Allen & Overy-Partner Thomas Ubber ist seit Jahren auf Unternehmensseiten im Arbeitskampfrecht unterwegs. Schon zu seiner Zeit bei Lovells (heute Hogan Lovells) vertrat er die Bahn im Tarifkonflikt mit den Lokführern. Neben der Bahn vertritt er beispielsweise regelmäßig im Rahmen von Streiks im Luftverkehr. Sollte die Sache in die Berufungsinstanz gehen, wird beim Hessischen Landesarbeitsgericht die Kammer 9 unter dem Vorsitz von Rainer Bram entscheiden. Der Leipziger Anwalt Roland Gross ist in der Region ein bekannter Arbeitsrechtler, der jedoch nicht ausschließlich in diesem Rechtsgebiet tätig ist.

Derzeit liegt ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Tarifeinheit vor.

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