Damit entsprach das Arbeitsgericht in beiden Fällen den Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die jeweils gegen die GdF eingereicht worden waren. Den Antrag, Streikaufrufe und Streikmaßnahmen der Abteilungen Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und/oder Verkehrszentrale zu unterlassen, hatten der Flughafenbetreiber Fraport und die Deutsche Lufthansa AG gestellt. Nachdem bekannt geworden war, dass die GdF einen Solidaritätsstreik ihrer Mitglieder im Bereich Tower plant, hatten Fraport, Lufthansa und die Deutsche Flugsicherung (DFS) als Tarifpartner dagegen ebenfalls einstweilige Verfügung beantragt.
Das Arbeitsgericht deutete in der mündlichen Verhandlung über den Streik der Vorfeld-Mitarbeiter an, dass die Arbeitsniederlegungen womöglich problematisch seien, da sie die Friedenspflicht verletzen könnten. Eher weniger Bedenken gab es demnach, was die Verhältnismäßigkeit des Streiks anging.
Mit dem Argument der Unverhältnismäßigkeit begründeten die Richter dagegen das Verbot der angedrohten Unterstützungsstreiks der Fluglotsen, der zu einem Stillstand des größten deutschen Drehkreuzes geführt hätte.
Laut Zeitungsberichten beziffert der Flughafenbetreiber Fraport seine Schäden aus dem rund zwei Wochen andauernden Streik auf 3,5 Millionen Euro. Die Lufthansa spricht bislang von hohen zweistelligen Millionenverlusten.
Vertreter Fraport /DFS/Deutsche Lufthansa
Allen & Overy (Frankfurt): Thomas Ubber; Associates: Bettina Scharff, Markulf Behrendt (Hamburg), Nicole Bleis
Inhouse (DFS; Frankfurt): Jens Bergmann (Arbeitsdirektor), Dr. Arnd Hermann (Leiter Personal und Arbeitsrecht), Dr. Markus Sprenger (Referent Tarifrecht)
Inhouse (Lufthansa; Frankfurt): Christina Kremser-Wolf (Leiterin Arbeitsrecht) – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Fraport; Frankfurt): Ulrich Störmer (Leiter Rechtsabteilung) – aus dem Markt bekannt
Vertreter GdF
Weißmantel & Vogelsang (Bremen): David Schäfer, Hans-Gerd Dannen – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Frankfurt): Markus Siebers (Vorstand Tarif und Recht), Michael Schäfer (Bundesvorsitzender) – aus dem Markt bekannt
Arbeitsgericht Frankfurt, 9. Kammer
Matthias Kreutzberg-Kowalczyk (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die beteiligten Juristen standen sich bereits im Sommer 2011 gegenüber, als die DFS ebenfalls per einstweiliger Verfügung ein Verbot des geplanten Fluglotsenstreiks erreichte (mehr…), sowie 2010, als die Deutsche Lufthansa gerichtlich gegen den Pilotenstreik vorging (mehr…).
Arbeitsrechtler Ubber hat sich über die vergangenen Jahre speziell im Arbeitskampfrecht einen Namen gemacht. 2007 begleitete er die Deutsche Bahn in der Auseinandersetzung mit der GdL beim Lokführerstreik (mehr…). Vor rund einem Jahr war sein Wechsel von Hogan Lovells zu Allen & Overy bekannt geworden (mehr…).
Weißmantel & Vogelsang berät seit rund 20 Jahren im Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt Luftfahrt. Regelmäßig tritt die Kanzlei als Interessenvertretung von Piloten und Mitarbeitern der Flugsicherung sowie deren Organisationen auf.
Die Kammer von Richter Kreutzberg-Kowalczyk entschied beide Verfahren. Er sitzt erst seit wenigen Wochen der 9. Kammer vor und kam im Zuge der Arbeitsgerichtsreform in Hessen zum Arbeitsgericht Frankfurt (mehr…). Dem Vernehmen nach war er zuvor Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Fulda.
Bereits am 1. März sind Vertreter von Allen & Overy und Weißmantel & Vogelsang bei einem Gütetermin erneut aufeinandergetroffen. Gegenstand des Verfahrens ist eine Schadensersatzklage von Lufthansa, Air Berlin und Ryanair gegen die GdF. Hintergrund ist der geplante, aber dann vom Arbeitsgericht Frankfurt untersagte Fluglotsenstreik im Sommer 2011 (mehr…). Verhandelt wurde vor dem Arbeitsgericht Frankfurt, 12. Kammer, unter der Vorsitzenden Richterin Dr. Heike Dienstbach, jedoch konnte keine Einigung erzielt werden. Der Kammertermin ist nun für den 16. August terminiert.