Verdi hatte die Beschäftigten der Lufthansa-Cateringtochter LSG Sky Chefs an den Flughäfen Frankfurt und München für vergangenen Donnerstag zu einem 24-stündigen Streik aufgerufen. Die Arbeitsgerichte in den beiden Städten untersagten den Streik per einstweiliger Verfügung. Lufthansa hatte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung beantragt, die beide Gerichte jeweils nach Aktenlage verhängten. Das Arbeitsgericht Frankfurt bestätigte am Donnerstag seine vorläufige Entscheidung vom Vortag, dass der Streikaufruf gegen die Friedenspflicht verstößt. Es erließ eine einstweilige Verfügung gegen den auf Donnerstag beschränkten Streikaufruf.
Hintergrund des Streikaufrufs ist der noch nicht vollzogene Verkauf der Lufthansa-Tochter LSG Sky Chefs an die Schweizer Gategroup. Verdi verlangt tarifliche Absicherungen über bis zu acht Jahre für die betroffenen Mitarbeiter, möglichst in einem trilateralen Tarifvertrag zwischen Verdi, Lufthansa und Gategroup, da die Gewerkschaft Sparmaßnahmen und niedrigere Gehälter befürchtet. Dies sei allerdings nach Ansicht der Gerichte eine unzulässige Verlängerung des bisherigen Vergütungstarifvertrags. Lufthansa sieht hier ohnehin Gategroup in der Pflicht.
Vertreter Lufthansa
Allen & Overy (Frankfurt): Thomas Ubber; Associate: Michaela Massig (beide Arbeitsrecht)
Vertreter Verdi
Inhouse Recht: Prof. Dr. Jens Schubert (Bereichsleiter Recht und Rechtspolitik), Peter Klenter (Gewerkschaftssekretär Verdi Hessen) – aus dem Markt bekannt
Arbeitsgericht Frankfurt
Volker Schulze (4. Kammer)
Arbeitsgericht München
Dr. Tilman Engbers (16. Kammer)
Hintergrund: Allen & Overy-Partner Ubber ist einer der anerkanntesten Experten für Arbeitskampfrecht und insbesondere in der Luftfahrtbranche bestens vernetzt. Er vertritt beispielsweise regelmäßig die Deutsche Lufthansa oder Fraport in Streikfragen, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit der Fluglotsengewerkschaft GdF. Die Gewerkschaft Verdi zog dem Vernehmen nach keine externen Berater hinzu.