Gondert war im Frühjahr 2014 mit Vollendung des 65. Lebensjahrs altersbedingt ausgeschieden. Der Frankfurter Restrukturierungsexperte war rund 20 Jahre Partner bei Clifford und galt dort als einer der erfolgreichsten Anwälte. Sein Ruhegeld erhält er nun für fünf anstelle von drei Jahren.
Das LG verpflichtete Clifford, ihm auch in den Jahren 2019 und 2020 jeweils einen Rentenbetrag von 23 Gewinnpunkten des vorangegangenen Geschäftsjahres zu zahlen. Maximal sollen es 276.000 britische Pfund (umgerechnet 350.000 Euro) sein, so das Urteil, das JUVE vorliegt.
Grund für den Streit war eine Neuregelung des Ruhegeldsystems von Clifford in 2007, bei der englische Topjuristen die Kanzlei beraten haben. Fortan sollten alle Partner, die zum Oktober 2005 mindestens 15 Jahre Partner waren, fünf Jahre lang Ruhegeld erhalten. Für die zwischen dem 01.05.1946 und dem 30.04.1950 geborenen Partner traf die Kanzlei aber Sonderregeln, sodass für Gondert diese Zahlung auf drei Jahre festgelegt wurde.
Kanzlei argumentiert mit erheblichen Mehrkosten
Durch diese Regelung sah sich Gondert deutlich schlechter gestellt. Clifford berief sich darauf, dass die Sonderregeln auch die Generationengerechtigkeit und die Wahrung des Besitzstandes gewährleisten sollen. Die Kanzlei habe erhebliche Mehrkosten vermeiden wollen, die trotz der Reform noch bei rund 30 Millionen Pfund lagen.
Es hätte die Kosten mehr als verdoppelt, wenn die Kanzlei auch die elf Partner zwischen 56 und 61 mit in die allgemeine Neuregelung einbezogen hätte. Dann müsste sie nämlich auch 18 noch aktive über 61-jährige Partner berücksichtigen sowie 22 ausgeschiedene Partner, die Leistungen bezogen. Zu finanzieren wäre dies nur gewesen, indem die Kanzlei die Ansprüche aller rentenberechtigten Partner um weitere 25 Prozent kappt. Dazu wären die Partner damals höchstwahrscheinlich aber nicht bereit gewesen.
Mit Gondert seien die Reformvorschläge intensiv diskutiert worden. Zu seinem persönlichen Ruhegeldansprüche habe er eine ausführliche Mail erhalten. Er habe selbst für die Reform gestimmt. Gondert hingegen berief sich darauf, dass er die Neuregelungen in ihrer Komplexität in der Mail nicht zur Kenntnis genommen habe. Zwei Partner, die in den Reformprozess weit intensiver eingebunden waren, hätten ihm gegenüber geäußert, er solle sich keine Sorgen machen, alle würden gleich behandelt.
Ungerechtfertigte Altersdiskriminierung
Das LG Frankfurt sieht in den Sonderregeln eine Altersdiskriminierung, die auch nicht durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt sind. So habe Clifford keinen Systemwechsel vollzogen, der eine generelle Regelung für alle Partner in der Zukunft vorsieht. Die Behauptung der Kanzlei, die Gruppe der über 56-Jährigen habe aus finanziellen Gründen nicht in die allgemeine Regelung einbezogen werden können, sei nicht stichhaltig.
Die Kanzlei habe lediglich versucht, die Neuregelung mit möglichst geringen Mehrkosten zu erzielen. Dass es für das generelle Absenken der Rentenpunkte keine Mehrheit gegeben hätte, sei nicht bewiesen.
Maßgeblich für den Prozess war englisches Recht und deutsches Gemeinschaftsrecht. Beide Parteien hatten sich trotz einer bestehenden Schiedsvereinbarung darauf geeinigt, dass das LG Frankfurt über den Streit entscheiden soll. Clifford kann noch Berufung einlegen.
Vertreter Gondert
Kliemt & Vollstädt (Berlin): Martin Wörle – aus dem Markt bekannt
Vertreter Clifford Chance
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Martin Diller – aus dem Markt bekannt
Landgericht Frankfurt, 17. Zivilkammer
Marianne Steck-von der Lühe (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Gondert und Wörle kennen sich aus langjähriger gemeinsamer Arbeit unter dem Dach von Clifford. Wörle verließ Clifford nach 14 Jahren, als diese 2005 ihr Berliner Büro schloss. Seither arbeitet er für die Arbeitsrechts-Spezialkanzlei Kliemt & Vollstädt.
Clifford und Gleiss vertraten nicht das erste Mal die Interessen der jeweils anderen Kanzlei in einem Streit. So begleitet der Frankfurter Clifford-Partner Uwe Hornung derzeit Gleiss in deren spektakulären Schadensersatzprozess, den der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus gegen die Kanzlei anstrengt. Dabei geht es um den missglückten Rückkauf von Anteilen am Energiekonzern EnBW. (René Bender)