Conti und Arcandor siegen mit Freshfields und Hengeler
Die Ausgabe von Wandelanleihen wird künftig erleichtert und den emittierenden Unternehmen dabei ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt. So können Unternehmen den Ausgabebetrag von neuen Aktien, die zur Bedienung der Anleihen emittiert werden, künftig selbstständig festsetzen und sich dabei lediglich auf einen Mindestausgabebetrag festlegen.Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Woche mit einer Entscheidung in zwei parallel laufenden Verfahren festgelegt. Gestritten hatte die Schutzvereinigung aktienrechtlicher Minderheitsaktionäre (S.a.M.) gegen den Reifenhersteller Continental (Conti) und gegen den Kaufhauskonzern Arcandor.
Die Hauptversammlung von Conti hatte beschlossen, Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen zu begeben und dabei lediglich einen Mindestausgabebetrag festgelegt. Das Landgericht Hannover und das Oberlandesgericht Celle hatten gegen Conti entschieden, der BGH hob die Urteile nun auf.
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