Tui und Asklepios sorgen für heißen Sommer vor europäischen Gerichten
Immer mehr Verfahren im Arbeitsrecht finden ihren Weg zum höchsten europäischen Gericht. Jüngst hat sich der Europäische Gerichtshof in kurzer Folge mit gleich zwei grundsätzlichen Komplexen befasst: In der sogenannten Asklepios-Entscheidung haben die obersten europäischen Richter dem klagenden Arbeitnehmer Recht gegeben. Im Tui-Verfahren, in dem es um die Vereinbarkeit des deutschen Mitbestimmungsrechts mit dem Unionsrecht geht, können die Arbeitgeber nach dem Schlussantrag des Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe zunächst aufatmen.
Das Asklepios-Verfahren sollte Klarheit darüber bringen, ob Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang Anspruch auf Tariflohnerhöhungen haben. Geklagt hatte unter anderem ein Klinikmitarbeiter, dessen früher kommunal geführter Arbeitgeber von Asklepios übernommen worden war.
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