Clifford und Sträter erringen Teilerfolge um Rabatte für Epo-Produkte
Innerhalb der deutschen Pharmaindustrie spitzt sich der Kampf um Rabattverträge mit Krankenkassen zu. Nachdem bereits verschiedene deutsche Generikahersteller solche Verträge angefochten hatten, gehen nun auch Originalhersteller gegen die Vergabe von Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel durch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) vor.Im konkreten Fall wehrt sich der US-Biotechkonzern Amgen gegen den Abschluss von zwei Verträgen zwischen Roche und der AOK Baden-Württemberg für Epo-Produkte zur Behandlung von Nierenkrankheiten. Amgen wirft der AOK vor, sie hätte die Rabattverträge europaweit ausschreiben müssen, unabhängig davon, ob die betroffenen Präparate patentgeschützt sind oder nicht.
Bislang gingen Krankenkassen und Industrie davon aus, dass im Fall von patentgeschützten Arzneien wegen deren Monopolstellung keine Ausschreibung notwendig sei. In diesem Fall beantragte Amgen jedoch zunächst beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Vertragsabschluss. Die Düsseldorfer Richter wiesen den Antrag jedoch am Anfang August zugunsten von Roche zurück.
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