2011, nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima, waren sieben deutsche Atommeiler vom Netz genommen worden. Dies geschah für eine dreimonatige Übergangsfrist, bis schließlich über eine Änderung des Atomgesetzes zum endgültigen Atomausstieg entschieden wurde. Um dieses dreimonatige Moratorium drehte sich der Streit vor dem LG Hannover. E.on sah sich durch die Zwangspause seiner Atomkraftwerke Isar 1 in Bayern und Unterweser in Niedersachsen enteignet und verlangte daher eine Entschädigung von über 380 Millionen Euro, die das Gericht nun aber ablehnte.
Dazu führten die Richter aus, E.on hätte gegen das Moratorium zunächst an den Verwaltungsgerichten vorgehen müssen, dem Unternehmen sei die „aufschiebende Wirkung“ mit dem Gang zum Verfassungsgericht durchaus zuzumuten gewesen. Sie ließen auch die Erwiderungen E.ons nicht gelten, der politische Druck für eine Klage sei damals zu hoch gewesen.
E.on teilte mit, man werde die schriftliche Begründung abwarten und dann über weitere Schritte entscheiden. Beobachter gehen davon aus, dass der Fall in die nächste Instanz geht.
Der Atomausstieg selbst ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, die seit März dieses Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. Außerdem sind rund um den Atomausstieg zahlreiche weitere Schadensersatzklagen von Energiekonzernen anhängig oder schon abgewiesen worden.
Berater E.on
Gleiss Lutz (Berlin): Dr. Detlef Schmidt, Prof. Dr. Christoph Moench; Associates: Dr. Micha Pfarr, Dr. Marc Ruttloff
Inhouse (E.on; Düsseldorf): Dr. Mario Pohlmann, Stefanie Alexander
Land Niedersachsen
Becker Büttner Held (Berlin): Dr. Olaf Däuper, Dr. Ines Zenke
Land Bayern
Raue (Berlin): Dr. Klaus Goecke, Christian von Hammerstein, Prof. Dr. Wolfgang Kuhla; Associates: Anna von Bremen, Fabian Beulke
Landgericht Hannover
Martin Schulz (Vorsitzender Richter), 19. Zivilkammer
Hintergrund: Die Kanzleien betreuen ihre Mandaten seit Beginn des Verfahrens. Die Klage wurde am LG Hannover verhandelt, weil dort der Sitz der Kernkraftsparte von E.on ist.
Gleiss-Partner Moench berät den Energiekonzern umfassend im Komplex um den Atomausstieg, so auch bei der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.