Juve Plus Aufklärung über Provisionen

Freie Anlageberater gewinnen vor BGH mit BMS

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Freie Anlageberater müssen ihre Kunden nicht ungefragt über Provisionen aufklären, die sie für empfohlene Anlagen erhalten. Dies entschied der BGH und widersprach damit einer gegenteiligen Entscheidung des OLG Düsseldorf, das sich nun erneut mit der Sache befassen muss.

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In der Branche war die BGH-Entscheidung mit Spannung erwartet worden. Die Vorinstanz war noch der Ansicht, dass die Grundsätze für Bankberater auch für freie Anlageberater gelten müssen und daher eine Aufklärungspflicht über die erhaltenen Provisionen bestehe. Interessant war der Spruch des OLG Düsseldorf vor allem deshalb, weil sich die Richter damit gegen ein kurz zuvor ergangenes Grundsatzurteil des BGH gestellt hatten, das die Szene der freien Anlageberater aus der Schusslinie nahm (III ZR 196/09). Nun hat der BGH seine Ansicht bekräftigt, die Phase der Unsicherheit ist wieder beendet.

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