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Bundeswehr darf israelische Kampf-Drohnen kaufen

Der Beschaffung von Kampfdrohnen des Typs Heron steht nichts mehr im Weg. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden – und damit in zweiter Instanz ein Nachprüfungsverfahren zurückgewiesen. Geklagt hatte der US-Konkurrent General Atomics, nachdem der Bund den rund eine halbe Milliarde Euro schweren Auftrag an den Airbus-Konzern vergeben hatte. Lieferant und Hersteller der Drohnen ist das israelische Unternehmen Israel Aerospace Industries, das als Subunternehmer des Airbus-Konzerns fungiert.

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Matthias Krist
Matthias Krist

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