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Im Oktober des vergangenen Jahres hatte das BMJ acht neue Rechtsanwälte vor den Zivilsenaten des BGH zugelassen. Das spezielle Zulassungsverfahren für BGH-Anwälte ist in Deutschland einzigartig. Dabei folgte das Ministerium 2013 wie üblich einer Vorschlagsliste, die am Ende einer langwierigen Auswahlprozedur steht. Ein Wahlausschuss, dem neben bereits zugelassenen BGH-Anwälten auch die Vorsitzenden der Zivilrechtssenate angehören, prüft Kandidaten und platziert sie letztlich gemäß ihrer Eignung auf einer Rangliste. Die Kriterien der Auswahl legt der Wahlausschuss dabei genau so wenig offen wie die schlussendliche Platzierung der Kandidaten.