Dr. Peter Wessels arbeitete seit 1992 im Berliner Baker-Büro. 2000 ernannte ihn die Kanzlei zum Equity-Partner. Der 50-jährige Corporate-Anwalt mit Schwerpunkt im Immobilien- und Insolvenzrecht ist auch als Notar tätig. Wessels wird sich in Karlsruhe dem BGH-Anwalt Prof. Dr. Dr. Norbert Gross anschließen, die Kanzlei wird zukünftig unter Gross & Wessels firmieren. „Peter Wessels hat uns schon vor etwa zwei Jahren von seiner Bewerbung berichtet. Die Nachricht trifft uns daher nicht unvorbereitet“, sagte Dr. Constanze Ulmer-Eilfort, Managing-Partnerin von Baker & McKenzie Deutschland. „Auch wenn wir uns gewünscht hätten, Peter Wessels bei uns halten zu können, sind wir doch stolz, dass einer von uns die ehrenvolle Zulassung als BGH-Anwalt erworben hat.“
Auf Platz acht der Liste wurde mit Prof. Dr. Christian Rohnke (54) ein ausgewiesener IP-Spezialist ernannt. Der Hamburger White & Case-Partner gehört bundesweit zu den führenden Namen im Marken- und Wettbewerbsrecht und ist insbesondere für seine Tätigkeit in Prozessen bekannt. Zuletzt war er auch verstärkt im Patentrecht aktiv. Neben dem Gewerblichen Rechtsschutz gehört das Kartellrecht zu seinen Schwerpunkten. Rohnke hatte in den vergangenen Jahren das Hamburger White & Case-Büro geführt, diese Aufgabe übergab er bereits vor einigen Wochen an den Insolvenzrechtler Sven-Holger Undritz.
Auch wenn Rohnke seit einigen Jahren bei White & Case ein Team von jungen Anwälte aufgebaut hat, reißt sein Weggang eine deutliche Lücke in die IP-Praxis, die im Markt überwiegend mit seinem Namen in Verbindung gebracht wird. Zudem bedeutet seine Ernennung einen weiteren Partnerverlust in Hamburg: Aus dem Büro waren in der jüngeren Vergangenheit mehrere Partner aus unterschiedlichen Gründen ausgeschieden.
Die Frankfurterin Hildegard Ziemons ist seit 1997 für CMS tätig, 2000 wurde sie zur Partnerin ernannt. Sie ist vor allem auf Aktien- und Konzernrecht spezialisiert und gehörte zuletzt beispielsweise zu einem Team, das den spanischen Mobilfunkanbieter Telefònica bei der Übernahme der Wettbewerberin E-Plus beriet. Zudem hat sie einen Schwerpunkt bei der Organberatung, den sie auch als BGH-Anwältin weiter verfolgen wird.
Den Spitzenplatz auf der Liste belegte Dr. Peter Rädler von der Düsseldorfer Kanzlei BBORS Kreuznacht. Der 48-Jährige ist seit 2004 in der Kanzlei und hat seine Schwerpunkte im Wettbewerbs- und Kartellrecht, zuvor war er als Anwalt unter anderem bei Freshfields Bruckhaus Deringer und Velten Franz Jakoby tätig.
Ebenfalls zugelassen ist der Münchner Anwalt Dr. Gottfried Hammer. Der Prozess- und Schiedsexperte arbeitet seit 2006 für Kantenwein Zimmermann Fox Kröck & Partner, wo er seit 2010 Salary-Partner ist. Vor seiner Zeit bei Kantenwein war er unter anderem rund vier Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter des BGH-Anwalts Prof. Dr. Hilmar Raeschke-Kessler. Außerdem erteilte das BMJ dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtler Dr. Christian Zwade aus Dresden eine Zulassung zum BGH-Anwalt. Der Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtler ist der erste BGH-Anwalt, der aus den neuen Bundesländern stammt.
Desweiteren erhielten zwei Wissenschaftliche Mitarbeiter von BGH-Anwälten ihre Zulassung: Norbert Tretter aus der Kanzlei Büttner & Baukelmann sowie Dr. Thomas Winter, der weiter bei Prof. Dr. Krämer tätig sein wird. Jedoch wird die Kanzlei künftig unter dem Namen Krämer Winter auftreten.
Alle Kandidaten haben noch die Möglichkeit ihre BGH-Anwaltszulassung zurückzugeben. Laut JUVE-Informationen beginnt mit dem Erhalt der Zulassungsurkunde eine dreimonatige Frist, in der sich die Kandidaten entscheiden müssen. Einige der Kandidaten haben schon Fusionsgespräche mit bereits bestehenden BGH-Anwaltskanzleien geführt.
Langer Vorlauf in der BGH-Wahlrunde
Der Auswahlprozess für BGH-Anwälte ist aufwendig – in anderen Bundesgerichten findet keine entsprechende Beschränkung der zugelassenen Anwälte statt: Die Bundesrechtsanwaltskammer schlägt geeignete Kandidaten vor, die von zwei Gutachtern interviewt und vor allem auf ihre wissenschaftlichen und prozessualen Fähigkeiten hin geprüft werden. Auf Basis dieser Gutachten erstellt der Wahlausschuss eine Rangliste mit Kandidaten und übermittelt diese an das BMJ. Das Ministerium ernennt dann je nach Bedarf eine gewisse Anzahl von Anwälten. Dieser wird vom Wahlausschuss zu Beginn des Verfahrens bestimmt.
In diesem Jahr hatte der Ausschuss dem BMJ die Vorschlagsliste Ende Juli übermittelt. Ende Ende September wurde bekannt, dass das BMJ beabsichtigt, acht Bewerber als BGH-Anwälte zuzulassen. Laut JUVE-Informationen folgte das Ministerium der Platzierung der Kandidaten auf einer zuvor vom Wahlausschuss festgelegten Liste (mehr…). Das Verfahren wurde schon in der Vergangenheit als intransparent kritisiert, da die Gründe für die Auswahl nicht offen gelegt werden. Schon bei der vorangegangenen Ernennungsrunde 2006 klagten zwei abgewiesene Kandidaten, jedoch ohne Erfolg. In der aktuellen Wahlrunde hatte der Hamburger Hamburger Anwalt Prof. Dr. Volker Römermann, der sich beworben hatte, aber nicht auf der Auswahlliste stand, geklagt (mehr…).(Ulrike Barth, Christine Albert, Marcus Jung)