Juve Plus

Aus für Nike-Kosmetika

Die unter dem Namen 'Nike' erhältlichen Kosmetika dürfen nicht weiter in Deutschland vertrieben werden. Der Vertrieb dieser Produkte aus dem Haus der beiden spanischen Unternehmen Campomar SL und Nike Cosmetics SA verletzen die Markenrechte des US-amerikanischen Sportartikelkonzerns Nike. Dies entschied im März der BGH und wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der Spanier zurück. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit die vorangegangenen Entscheidungen des LG und des OLG Hamburg. Campomar ist zwar bereits seit 1984 Inhaberin der für Kosmetika international registrierten Wortmarke Nike.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Jedoch stünden die Nike-Marken der Firmen Nike Inc. und Nike International Ltd., die in erster Linie für Schuhe und Textilien registriert sind, bereits seit dieser Zeit in Deutschland für Produkte des Sportartikelriesen. Die Verwendung der Bezeichnung Nike für Kosmetika nutze den guten Ruf der Nike-Marken unlauter aus.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.