Nach mehr als zehnjährigem politischen und juristischen Tauziehen beginnt jetzt der Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch zwei Beschlüsse sämtliche noch anhängige Eilanträge von 13 Kommunen sowie von Privatpersonen und Gesellschaften abgelehnt, die den Flughafenausbau verhindern wollten. Schon Anfang Januar war die Umweltschutzorganisation BUND im Eilrechtsschutzverfahren gescheitert. Das Gericht teilte zur Begründung mit, dass der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar und sofort vollziehbar sei. Eventuelle Mängel könnten im gerichtlichen Hauptverfahren oder in ergänzenden Planfeststellungsverfahren ausgeräumt werden.
Für voraussichtlich rechtswidrig hält das Gericht allerdings die geplante Nachtflugregelung. Die aufgeführten Beschränkungen seien nicht ausreichend. Fluggesellschaften wie Lufthansa und Condor hatten mehr als die geplanten 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr verlangt.
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