Der Ausschluss der Swissport Ground Handling und Aviapartner aus dem Vergabeverfahren um Bodenabfertigungsdienste am Frankfurter Flughafen ist rechtmäßig. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof und wies damit die Anträge der beiden Bodenabfertigungsfirmen auf einstweiligen Rechtsschutz zurück. Auch die Auswahl des Zuschlagbieters Acciona Airport Services Frankfurt durch das hessische Verkehrsministerium sei in Ordnung gewesen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht in den beiden Verfahren noch aus. Beigeladen waren neben Acciona auch die Fraport AG.
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