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Das Verwaltungsgericht Frankfurt befasste sich mit den Klagen der UniCredit Bank, der Deutschen Bank und der DZ Bank (Az: 7 K 3685/24.F, 7 K 3686/24.F und 7 K 3705/24.F). Die großen Finanzinstitute bemängelten, dass ihre Jahresbeiträge aus den Jahren 2011 bis 2014 zum Restrukturierungsfonds ab Ende 2023 keinen Verwendungszweck mehr gehabt hätten. Daher gingen sie gegen entsprechende Bescheide der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor.