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Die Hamburger UPC-Kammer sieht keinen Grund, der Veranstalterin Uefa und dem Produktentwickler Kinexon den Einsatz ihrer Technologie im Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) zu untersagen. Die Richter wiesen den entsprechenden Antrag des niederländischen Unternehmens Ballinno zurück (Az. ACT_16267/2024).