Juve Plus Lebensmittelrecht

Bayerischer Bio-Hersteller bringt EU-Importrecht durcheinander

Lebensmittelhersteller aus Drittstaaten dürfen das EU-Bio-Logo nur dann verwenden, wenn sie sich vollständig an Unionsrecht halten. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren aus Bayern entschieden.

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Dem Unternehmen Herbaria Kräuterparadies aus dem oberbayerischen Fischbachau war die Verwendung des EU-Bio-Logos von den zuständigen bayerischen Behörden untersagt worden, weil in seinem Getränk „Blutquick“ neben Fruchtsäften und Kräuterauszügen aus ökologisch-biologischer Produktion auch nichtpflanzliche Vitamine und Eisengluconat enthalten sind. Das ist jedoch nur erlaubt, wenn ein Gesetz das so vorschreibt. Darauf konnte sich Herbaria bei seinem Trank, der sich vor allem an werdende Mütter richtet, nicht berufen. Das Verfahren landete vor dem Bundesverwaltungsericht, das den Sachverhalt zur Klärung an den EuGH verwies.

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