Damit unterlagen vor Gericht in letzter Instanz die Versandhändler Otto und Baur sowie der niederländische Discounter Matratzen Concord. Die Zeitschrift ,Öko-Test‘ hatte die Unternehmen verklagt, weil sie nicht wollte, dass mit dem Öko-Test-Label geworben wird, wenn die abgebildete Ware nicht getestet wurde. In Karlsruhe ging es um Babyprodukte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen, die mit dem Label beworben wurden, jedoch von ,Öko-Test‘ nur in einer anderen Ausführung, unter anderem die Farbe und Größe betreffend, getestet wurden.
Der Verlag gibt seit mehr als drei Jahrzehnten das Magazin ,Öko-Test‘ heraus, in dem Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht werden. Seit 2012 ist das Siegel auch als Marke geschützt. Wer damit werben möchte, muss einen Lizenzvertrag abschließen.
Vertreter Öko-Test
Kummer & Wassermann (Ettlingen): Peter Wassermann (BGH-Vertretung)
Dr. Nadine Dinig (Frankfurt)
Vertreter Otto/Bauer
Jordan & Hall (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Lorenz Seidler Gossel (München): Dr. Paul Schäuble – aus dem Markt bekannt
Vertreter Matratzen Concord
Schultz Schott (Karlsruhe): Dr. Ekkehart Schott
Selting (Köln): Ingo Selting
Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Thomas Koch (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Vor dem BGH war Wassermann erneut für Öko-Test im Einsatz. Er vertrat den Verlag auch schon im vergangenen Jahr vor dem BGH, als dieser zwei der jetzt verhandelten Verfahren aussetzte, um auf ein Signal des europäischen Gerichtshofs in einem ähnlichen Verfahren zu warten. In den Vorinstanzen setzte Öko-Test mit der Einzelanwältin Dinig auf eine langjährige Beraterin. Sie betreute das Verbrauchermagazin schon während ihrer Zeit bei Schalast, wo sie 2012 als Associate einstieg. 2015 verließ Dinig, damals noch Nadine Böß, Schalast und machte sich in Frankfurt als Einzelanwältin selbstständig.
Auch Otto und Baur mandatieren Lorenz Seidler in IP-Fragen regelmäßig. Vor dem BGH sind Lorenz Seidler und Jordan Hall ein eingespieltes Team. Hall war auch 2018 vor dem BGH dabei, als dieser die Verfahren aussetzte.
Für Concord war der Kölner IP-Rechtler Selting im Mandat. Selting war Gründungspartner der IP- und Arbeitsrechtskanzlei Selting + Baldermann, nach deren Trennung 2015 machte er unter seinem jetzigen Namen weiter. Er berät mit Fokus auf Marken-, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie zu Vertriebs-, Lizenz- und Softwareverträgen. Für Concord ist der IP-Rechtler schon seit einigen Jahren tätig. Neben der Prozessvertretung berät die Kanzlei das Unternehmen auch in IP-Angelegenheiten und verwaltet das Markenportfolio. Vor dem BGH arbeitet Selting regelmäßig mit dem BGH-Anwalt Schott zusammen. (Helena Hauser; mit Material von dpa)