Noch hat der BGH keine Begründung vorgelegt. Sie ist für Ende Juni angekündigt. In den Verhandlungen ist aber deutlich geworden, dass das höchste deutsche Zivilgericht den Fall nicht so klarsieht, wie die Instanzengerichte. Sie waren zuvor der Argumentation von Katjes gefolgt.
Das Unternehmen hatte in einem Lebensmittel-Fachblatt damit geworben, dass alle seine Produkte klimaneutral produziert sind. Die Herstellung der Produkte ist allerdings nicht emissionsfrei. Die Verbraucherzentrale empfand die Werbung daher als irreführend. Dem Verbraucher würden wichtige Informationen vorenthalten – etwa darüber, wie Katjes die Klimaneutralität herstellt. Zum Ausgleich fördert das Unternehmen zum Beispiel Klimaschutzprojekte.
OLG akzeptiert Kompensationsmaßnahmen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf argumentierte, dass die Verbraucher den Begriff ‚klimaneutral‘ im Sinne einer ausgeglichenen CO2-Bilanz verstehen. Sie wissen, dass die Neutralität auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden. Entscheidend sei, dass Katjes online ausreichend darüber informiert, wie die Klimaneutralität der Produkte erreicht wird, so das Gericht. Über einen QR-Code konnten Leser der Fachzeitschrift auf einer Website an mehr Informationen hierzu gelangen.
Der Wettbewerbszentrale sieht das anders. Angaben darüber hätten schon in der Werbung selbst auftauchen müssen, am besten aufgeteilt danach, was das Unternehmen selbst an Emissionen einspare, und was kompensiert werde. Der Verbraucher müsse erkennen können, welche Unternehmen mit hohen Investitionen und technischen Weiterentwicklungen eine tatsächliche Reduzierung ihrer Emissionen erreichen, und solchen, die im eigenen Betrieb nichts ändern, aber Geld an Klimaprojekte zahlen.
Strengere Regeln für umweltbezogene Werbung
Der BGH diskutierte auch die Frage, ob wegen der Veröffentlichung der Werbung in einem Fachblatt ein anderer Maßstab gilt. Katjes bejahte diese Frage.
Im Umfeld des Verfahrens war auch die im März 2024 veröffentlichte neue EU-Richtlinie ‚zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel‘ ein Thema. Die Vorschrift sollen die Mitgliedsstaaten bis zum September 2026 umsetzen. Sie verbietet die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen in der Werbung. In einer Liste führt die Direktive beispielhaft Begriffe wie ‚umweltfreundlich‘, ‚energieeffizient‘ oder auch ‚klimafreundlich‘ auf.
Vertreter Wettbewerbszentrale
Inhouse Recht (Bad Homburg vor der Höhe): Dr. Reiner Münker (Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied)
Rohnke (Karlsruhe): Christian Rohnke (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Zain (Köln): Dr. Marc Zain (Wettbewerbsrecht) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Katjes
Ackermann (Karlsruhe): Dr. Brunhilde Ackermann (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Bird & Bird (Hamburg): Dr. Frederik Thiering (Wettbewerbsrecht) – aus dem Markt bekannt
Bundesgerichtshof, 1. Zivilsenat: Prof. Dr. Thomas Koch (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Jurist Münker amtiert seit 2003 als geschäftsführendes Mitglied des zwölfköpfigen Präsidiums der Wettbewerbszentrale. Bereits seit 1996 ist er Hauptgeschäftsführer des 1912 gegründeten Vereins, der von mehr als 1.100 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden getragen wird und sich als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb versteht.
BGH-Anwalt Rohnke wird regelmäßig an der Seite der Wettbewerbszentrale gesehen. 2021 plädierte er für sie, als die Karlsruher Richter eine zu pauschal angelegte Werbung für digitale Arztbesuche als nicht rechtmäßig einstuften. Vorinstanzlich soll ergänzend der Kölner Einzelanwalt Zain im Mandat gewesen sein. Er setzt einen Schwerpunkt beim gewerblichen Rechtsschutz und im Markenrecht.
Bird & Bird für Katjes
Katjes mandatierte nach Marktinformationen vorinstanzlich den auf das Marken- und Kennzeichenrecht spezialisierten Hamburger Bird & Bird-Partner Thiering. Zu IP-Sachverhalten beauftragt das Emmericher Unternehmen ansonsten vielfach die Düsseldorfer Boutique Hoyng Rokh Monegier, etwa in Verfahren gegen Wettbewerberin Haribo. Die Marktreputation von BGH-Vertreterin Ackermann beruht vor allem auf ihrer Expertise im gewerblichen Rechtsschutz und im Kartellrecht. (mit Material von dpa)