Venture Debt als Alternative zur Equity-Finanzierung:
Wann Venture Debt sinnvoll ist.
1. Einleitung: Venture-Debt als aufstrebende Finanzierungsform
Verfügbare Daten dokumentieren, dass der Venture-Debt-Markt in Deutschland in den letzten Jahren auf Expansionskurs ist. Was zunächst als Nischeninstrument für späte Wachstumsphasen galt, hat sich zunehmend als fester Bestandteil des Finanzierungsökosystems für technologiegetriebene Unternehmen etabliert. Mit Einsetzen der Zinswende 2022 hat Venture-Debt seine Bedeutung bei den Finanzierungsformen im Venture Capital nochmal gesteigert – nicht zuletzt deshalb, weil steigende Kapitalkosten Equity-Finanzierungsrunden teurer und verwässerungsintensiver gemacht haben, wodurch Fremdkapitalkomponenten für Gründer und Investoren gleichermaßen attraktiver wurden.
Auch die Politik hat das starke Wachstumspotential von Venture-Debt erkannt. Gemeinsam mit der KfW wurde diese Finanzierungsform im Rahmen des Tech Growth Fund institutionell verankert und damit ein klares Signal an den Markt gesandt. Die im September 2024 gestartete WIN-Initiative (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland) greift diesen Ansatz auf und stuft Fremdkapital als eine zentrale Säule neben klassischen Equity-Finanzierungsrunden ein – eine Weichenstellung, die die strukturelle Aufwertung von Venture-Debt innerhalb des deutschen Innovationsfinanzierungssystems unterstreicht. Bei den sonstigen Instrumenten (d.h. keine Fonds oder Direktinvestments) macht Venture-Debt rund 36 Prozent der zugesagten Fördermittel und Investitionen aus, was die quantitative Bedeutung dieser Finanzierungsform innerhalb des Fördergefüges verdeutlicht und die gezielte Ausrichtung auf wachstumsstarke Unternehmen widerspiegelt.
2. Was ist Venture-Debt?
Venture-Debt ist ein auf spätphasige Wachstumsunternehmen (Scale-Ups) zugeschnittenes Fremdkapitalinstrument und kann als Bindeglied zwischen einer Venture-Capital-Finanzierung und dem Bankenmarkt für profilierte Unternehmen fungieren. Dabei werden Start-ups Kreditfazilitäten mit einer Laufzeit von in der Regel zwischen drei und fünf Jahren und einem Volumen zwischen einer und fünfzehn Millionen Euro gewährt, wobei im Einzelfall auch wesentlich höhere Beträge möglich sind. Die Verzinsung ist verglichen mit klassischen Bankfinanzierungen relativ hoch und liegt in der Regel zwischen 10 und 15 % per annum.
Über den Zinssatz hinaus erhalten Darlehensgeber typischerweise eine Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens, die entweder über echte Bezugsrechte auf Gesellschaftsanteile (Warrants) oder über einen schuldrechtlichen Zahlungsanspruch im Fall eines Exit-Ereignisses strukturiert wird.
Zins und Tilgung des Darlehens sollten aus dem Cash Flow des Unternehmens bedient werden können; eine Venture-Debt-Finanzierung empfiehlt sich daher regelmäßig nur dann, wenn das Unternehmen über ausreichend Umsatz und Skalierungspotential verfügt. Der Darlehensbetrag wird häufig in Tranchen aufgeteilt, wobei die Auszahlung der nachfolgenden Tranchen an das Erreichen bestimmter Meilensteine – etwa bestimmter jährlich wiederkehrender Umsatzziele – geknüpft sein kann.
Der Darlehensgeber stellt durch die Vereinbarung von Covenants sicher, dass das Unternehmen seinen Kreditverpflichtungen gerecht werden kann und sich seine Kreditwürdigkeit nicht während der Laufzeit verschlechtert. Ferner werden bestimmte Unternehmenskenngrößen vereinbart, die das Unternehmen einzuhalten hat – etwa Umsatz-, Profitabilitäts- oder Liquiditätskennzahlen – die sich an einem konservativen Business-Plan-Szenario orientieren.
Ob und in welchem Umfang Sicherheiten zu stellen sind, hat die Praxis bisher nicht einheitlich gezeigt: Während manche Darlehensgeber – insbesondere bei kleinvolumigen Darlehen in frühen Phasen – auf Sicherheiten verzichten, steigt deren Wahrscheinlichkeit mit zunehmendem Darlehensvolumen und fortgeschrittenerem Entwicklungsstand des Unternehmens. Maßgeblich ist in diesen Fällen insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Anschlussfinanzierung.
Die Dokumentation einer Venture-Debt-Finanzierung besteht daher in der Hauptsache aus dem eigentlichen Kreditvertrag, der je nach Ausgestaltung um ein separates Warrant Agreement sowie etwaige Sicherungsverträge ergänzt wird. Die übrigen Vertragsbestimmungen sind weitgehend mit regulären Bankkrediten vergleichbar.
3. Marktüberblick
Orientiert man sich am KfW-Venture-Capital-Dashboard im Zeitraum Q1 2024 bis Q2 2026 lässt sich ein klarer Trend erkennen: Venture Debt befindet sich in einem starken Aufschwung und gewinnt rasant an Relevanz und Marktanteilen. Im Jahr 2024 verzeichnete man 43 Venture-Debt-Deals, 2025 bereits 52 Venture-Debt-Deals und für 2026 deutet sich eine Fortsetzung an: Im Q1 2026 sind bereits 20 Finanzierungen deutscher Start-Ups über Venture Debt verzeichnet worden. Nicht nur die Anzahl der Transaktionen nimmt stetig zu, sondern auch das Investitionsvolumen: 2024 belief es sich auf EUR 4,181 Milliarden, 2025 auf bereits EUR 5,251 Milliarden und im Q1 2026 wurden bereits EUR 4,569 Milliarden verzeichnet – ein außergewöhnlich hoher Wert, der auf einzelne „Megadeals“ zurückzuführen ist. Dennoch: Der übergeordnete Trend zeigt eindeutig nach oben.
Was sind die Gründe für die Popularität von Venture Debt?
Einerseits erschwert das herausfordernde Marktumfeld den Zugang zu Equity, andererseits gibt es einen wachsenden Bestand an „reifen“ Start-Ups in späteren Finanzierungsphasen mit entsprechendem Kapitalbedarf. Auch der Angebotsmarkt hat sich eindeutig verbessert, was die Verfügbarkeit und Bereitschaft zur Kreditvergabe erhöht. Bemerkenswert ist dabei, dass dieser Zuwachs nicht mehr allein auf kurzfristige Marktverzerrungen – etwa die erschwerten Bedingungen bei den Equity-Finanzierungsrunden infolge der Zinswende ab 2022 – zurückzuführen ist. Vielmehr hat sich Venture-Debt über solche zyklischen Effekte hinaus als feste Größe im Finanzierungsmix deutscher Start-ups etabliert.
4. Vorteile von Venture-Debt gegenüber Equity-Finanzierungsrunden
Der Beitrag beleuchtet die Vor- und Nachteile von Venture-Debt gegenüber klassischen Equity-Finanzierungsrunden. Dabei ist von vornherein klarzustellen, dass Venture-Debt nicht als Konkurrenz zur Equity-Finanzierungsrunden zu verstehen ist, sondern als komplementäres Instrument, das neben und ergänzend zu Equity-Finanzierungsrunden eingesetzt werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen sollen daher als Orientierungshilfe dienen, in welchen Situationen die eine und in welchen die andere Finanzierungsform die sachgerechtere Wahl ist.
Venture-Debt bietet den Gesellschaftern die Möglichkeit, frisches Kapital für das Unternehmen aufzunehmen, ohne gleichzeitig eine Verwässerung ihrer Beteiligung hinzunehmen. Anders als bei Equity-Finanzierungsrunden werden keine neuen Anteile am Unternehmen ausgegeben; die bestehenden Gesellschafter behalten ihre prozentuale Beteiligung in vollem Umfang. Lediglich ein etwaiger Equity Kicker (d.h. die Möglichkeit zusätzlich vom Wertzuwachs des Unternehmens zu profitieren) in Form von Warrants kann zu einer – im Vergleich zu einer vollständigen Equity-Finanzierungsrunde regelmäßig deutlich geringeren – Verwässerung führen.
Ein weiterer Vorteil, der insbesondere in der derzeitigen, angespannten Marktsituation an Gewicht gewinnt, besteht darin, dass für die Aufnahme von Kapital über Venture-Debt keine Unternehmensbewertung erforderlich ist. Nach den Höchstbewertungen der Boomjahre 2021 und 2022 sind die Bewertungen von Start-ups im Allgemeinen erheblich zurückgegangen. Durch den Rückgriff auf Venture-Debt können Unternehmen Zeit gewinnen, bis sich die Bewertungsniveaus wieder erholt haben, und vermeiden so den Abschluss einer sogenannten Down-Round – also einer Equity-Finanzierungsrunde zu einer niedrigeren Bewertung als der zuletzt erzielten. Darüber hinaus ermöglicht die Verlängerung des finanziellen Runways, wertsteigernde operative Meilensteine zu erreichen, die das Unternehmen für die nächste Equity-Finanzierungsrunde deutlich besser positionieren.
Der Venture-Debt-Darlehensgeber erhält – anders als ein Equityinvestor – keine Mitspracherechte in der Gesellschaft. Die bei Equity-Finanzierungsrunden üblichen Partizipationsmechanismen wie Beiratssitze, Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte bei strategischen Entscheidungen sind bei Venture-Debt strukturell nicht vorgesehen. Das Unternehmen und seine Gründer behalten damit die volle unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Hinzu kommt, dass Venture-Debt die Finanzierungsbeziehung klar begrenzt: Mit vollständiger Rückzahlung des Darlehens endet das Verhältnis zum Kapitalgeber, ohne dass – wie bei einem Equityinvestor – ein aufwendiger Exit-Prozess erforderlich wäre.
Der Prozess zur Aufnahme von Venture-Debt ist in der Regel deutlich schneller abzuwickeln als eine klassische Equity-Finanzierungsrunden, da weder eine umfassende Due Diligence noch eine Einigung auf eine Unternehmensbewertung erforderlich ist. Equity-Finanzierungsrunden sind zudem mit gesellschaftsrechtlichen Formerfordernissen verbunden, die Zeit und Kosten verursachen: Kapitalerhöhungen bei der GmbH bedürfen notarieller Beurkundung und sind in das Handelsregister einzutragen. Bei Venture-Debt entfällt dieser Aufwand weitgehend; eine notarielle Beurkundung ist allenfalls dann erforderlich, wenn im Rahmen eines Warrant Agreements der Bezug echter – und nicht lediglich virtueller – GmbH-Anteile vereinbart wird.
Schließlich bietet Venture-Debt gegenüber Equity auch einen steuerlichen Vorteil: Zinszahlungen auf Fremdkapital sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig – vorbehaltlich der Anwendung der Zinsschrankenregelung gemäß § 4h EStG, § 8a KStG –, während Renditeansprüche von Equityinvestoren aus dem bereits versteuerten Gewinn bedient werden müssen.
5. Nachteile von Venture-Debt
Der wesentliche Nachteil von Venture-Debt liegt darin, dass mit der Darlehensaufnahme eine Rückzahlungspflicht entsteht, die den Cash-Flow des Unternehmens dauerhaft belastet. Periodische Tilgungs- und Zinszahlungen binden Liquidität, die andernfalls in Wachstumsinitiativen fließen könnte. Für Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf absehbare Zeit keine stabilen Cashflows generiert, ist daher sorgfältig zu prüfen, ob die Aufnahme von Ventur-Debt zum jeweiligen Finanzierungsstadium passt.
Gelegentlich werden auch höhere Kosten im Vergleich zu klassischen Bankkrediten als Nachteil ins Feld geführt. Dieses Argument überzeugt jedoch nicht, da Start-ups und Scale-ups in aller Regel keinen Zugang zu klassischen Bankdarlehen haben – schon weil es an den hierfür typischerweise erforderlichen Sicherheiten, einer ausreichenden Bonität oder einer positiven Ertragslage fehlt. Der Bankkredit scheidet damit als realistische Vergleichsgröße von vornherein aus.
Als weiterer Nachteil wird die Komplexität der Vertragsstruktur angeführt. Venture-Debt-Verträge enthalten regelmäßig umfangreiche Financial, Information und Negative Covenants, deren Einhaltung einen gewissen administrativen Aufwand erfordert. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann unmittelbar rechtliche Konsequenzen auslösen – im schlimmsten Fall eine außerordentliche Kündigung des Darlehens, die das Unternehmen in eine Insolvenz treiben kann, obwohl es operativ noch tragfähig wäre. Dieses Risiko ist real, sollte aber nicht überbewertet werden: Gründer von Scale-ups sind in der Regel mit komplexen Vertragswerken vertraut, und die Dokumentation einer Equity-Finanzierungsrunde – mit Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung und Satzungsänderung – ist in der Praxis nicht minder aufwendig. Entscheidend ist, dass das Unternehmen frühzeitig geeignete Berichtsprozesse etabliert und die Covenants aktiv überwacht.
In einer Krisensituation verschärft Venture-Debt die Lage des Unternehmens gegenüber einer rein eigenkapitalfinanzierten Struktur. Fremdkapitalgeber rangieren in der Insolvenz vor den Gesellschaftern und sind – anders als Equityinvestoren – nicht zwingend daran interessiert, das Unternehmen durch die Krise zu begleiten. Im Extremfall kann die Kündigung des Darlehens eine Insolvenz erst auslösen oder beschleunigen.
Schließlich ist die Frage der Außenwirkung nicht vollständig von der Hand zu weisen. Die Aufnahme von Venture-Debt könnte von Marktteilnehmern als Zeichen gewertet werden, dass das Unternehmen keine Equity-Finanzierungsrunde zu marktgerechten Konditionen erhalten kann. In Deutschland ist die Wahrnehmung nach wie vor uneinheitlich. Tatsächlich aber verfolgen Unternehmen mit der Aufnahme von Venture-Debt häufig genau die entgegengesetzte Strategie: Sie sind durchaus in der Lage, eine Equity-Finanzierungsrunde zu schließen, wollen jedoch eine Bewertungskorrektur vermeiden und ihren Runway gezielt verlängern, um in einer besseren Verhandlungsposition in die nächste Runde zu gehen. Diese Nuancierung setzt sich im Markt zunehmend durch – nicht zuletzt deshalb, weil die Zahl der Venture-Debt-Transaktionen in Deutschland zuletzt auf Rekordniveau gestiegen ist und die Finanzierungsform damit an Normalität gewonnen hat.
6. Fazit
In Anbetracht der derzeitigen Rahmenbedingungen aus restriktivem Zinsumfeld und hoher makroökonomischer Volatilität werden die Herausforderungen für Start-Ups hoch bleiben. Bewertungskorrekturen, verlängerte Fundraising-Zyklen und eine selektivere Investorenbasis zwingen Unternehmen dazu, ihre Kapitalstruktur gezielter zu planen und Brückenfinanzierungen strategisch einzusetzen. Venture-Debt wird als ergänzende Finanzierungsform daher weiterhin an Relevanz gewinnen, insbesondere für diejenigen Unternehmen, die stabile Cashflows generieren und mit Rückzahlungsdruck umgehen können, ohne dadurch eigene Wachstumsinitiativen zu blockieren.