Der ehemalige Tennisprofi Boris Becker haftet nicht für die Millionenverluste des insolventen Internetportals Sportgate. Das OLG München wies die Klage des Insolvenzverwalters, der wie in den Vorinstanzen die Zahlung von 1,5 Millionen Euro verlangte, fast vollständig ab. Damit beendete das Gericht einen mehr als drei Jahre andauernden Rechtsstreit.Das Unternehmen Sportgate AG war im März 2001 von dem Unternehmer Paulus Neef als Internetportal für die rund 87.000 Vereine des Deutschen Sportbunds gegründet worden und sollte Amateursportler als Kontaktnetz dienen. Bereits im Jahr 2000 hatte Neef das Sportidol Becker als Repräsentant für seine Kampagne gewinnen können. Becker war mit rund fünf Prozent Eigenkapital an Sportgate beteiligt und hatte im Juli 2000 – noch bevor das Unternehmen im Handelsregister eingetragen worden war – eine Haftungsvereinbarung unterschrieben. Bereits im August 2001 hatte die Sportgate AG Insolvenz angemeldet. Fortan hatte der Insolvenzverwalter des Unternehmens von Becker in mehreren Instanzen einen Verlustausgleich von 1,5 Millionen Euro gefordert.
Auch in dem aktuellen OLG-Prozess ging es zunächst um die Verpflichtungserklärung Beckers gegenüber Sportgate vom Juli 2000, auf die sich die Forderung maßgeblich stützte. Das Gericht verneinte eine Zahlungsverpflichtung Beckers, da die Zusage zum Verlustausgleich durch die Vereinbarung im November 2000 aufgehoben worden sei. Durch diese Vereinbarung sei eine weitere Kapitalzufuhr von drei Millionen Euro anstelle der Haftung Beckers getreten, zudem sei auf Verbindlichkeiten der Sportgate AG aus Darlehen in Höhe von weiteren 2,5 Millionen verzichtet worden. Laut dem Urteil sind diese Vorgänge für die Insolvenzmasse als neutral zu bewerten und daher auch durch den Verwalter nicht anfechtbar.
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