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Die BaFin warf der Bank vor, im Jahr 2018 unrechtmäßig Informationen zugänglich gemacht zu haben, die den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können. Sie habe es „Personen ermöglicht, ohne wesentliche Schwierigkeiten an Insiderinformationen zu gelangen“, so die Finanzaufseher in einer Mitteilung vom April 2023. Dies stelle einen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung dar. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden, die für Unternehmen maximal 15 Millionen Euro oder 15 Prozent des Gesamtumsatzes beträgt.