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Bestimmte Energieerzeugnisse steuerfrei

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Energieerzeugnisse, die seit Januar 2004 und vor Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes im August 2006 bei der Stromerzeugung verwendet wurden, sind von der Mineralölsteuer zu befreien. Dies entschied der Europopäisches Gerichtshof (EuGH) Mitte Juli 2008 in einem Vorabentscheidungsverfahren.

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Die Entscheidung führt dazu, dass die unter Verstoß gegen die Energiesteuerrichtlinie (EnergieStRL) erhobenen Steuern zurückgefordert werden können. In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Flughafen Köln/Bonn gegen das Hauptzollamt Köln auf Vergütung von versteuertem Gasöl beim Finanzgericht Düsseldorf geklagt.

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