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Die Entscheidung führt dazu, dass die unter Verstoß gegen die Energiesteuerrichtlinie (EnergieStRL) erhobenen Steuern zurückgefordert werden können. In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Flughafen Köln/Bonn gegen das Hauptzollamt Köln auf Vergütung von versteuertem Gasöl beim Finanzgericht Düsseldorf geklagt.