Juve Plus

Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer

Rolf Hoffmann, ehemaliger Geschäftsführer der Sport Hoffmann GmbH ist wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Dies entschied das Landgericht Duisburg nach 30-tägiger Hauptverhandlung. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nach Rechtsmittelverzichten rechtskräftig. Hoffmann hatte ein Factoringunternehmen betrogen, indem er Scheinforderungen in Höhe von mehr als 80 Millionen Euro geltend gemacht hatte. Dem geschädigten Unternehmen soll letztlich ein Schaden von 13 Millionen Euro entstanden sein.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Vertreter Hoffman

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de