Das Gericht ordnete neben der Bewährungsstrafe die Einziehung von 1,4 Millionen Euro an, die der Verurteilte aber bereits im Vorfeld gezahlt hat. Drei Monate der Strafe gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt. Bereits 2020 war der Fall ausermittelt, bis es zur Anklage kam, gingen fünf Jahre ins Land.
Mit dem Urteil würdigt das Gericht das frühzeitige Geständnis des Angeklagten und seine umfassende Kooperation mit der Staatsanwaltschaft seit 2018. Seine Angaben führten zu weiteren Ermittlungen, unter anderem zu einer Razzia bei Hauck & Aufhäuser und der Varengold Bank im August 2020. Im Fokus der Verhandlung standen sogenannte Reverse Market Claims – Nachfolgemodelle der klassischen Cum-Ex-Geschäfte. Die Varengold-Investment-Aktiengesellschaft hatte die Fonds ‚Smaragd‘ und ‚Amethyst‘ aufgelegt, während Hauck & Aufhäuser als Depotbank für Käufer und Verkäufer fungierte.
Die Vertreter im Überblick
Verteidiger Varengold-Banker
Gercke Wollschläger (Köln): Prof. Dr. Björn Gercke, Max Nosthoff-Horstmann (beide Wirtschaftsstrafrecht)
Staatsanwalt: Timon Telges
Landgericht Bonn, 12. Strafkammer
Sebastian Hausen (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Namenspartner Gercke zählt zu den Verteidigern der frühen Stunden, als diverse Cum-Ex-Beschuldigte anwaltlichen Beistand suchten. Dazu zählt mit Sanjay Shah einer der bekanntesten Aktienhändler. In Dänemark wurde Shah bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Gercke war außerdem Teil des Verteidiger-Trios, auf das Kai-Uwe Steck setzte. Nosthoff-Horstmann ist seit sechs Jahren bei Gercke Wollschläger und wurde Anfang des Jahres zum Partner ernannt.