Weiteres Urteil

Cum-Ex-Bewährungsstrafe für kooperativen Gercke-Mandanten

Das Landgericht Bonn hat einen früheren Mitarbeiter der Varengold Bank wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte hatte den Ermittlern wertvolle Informationen über neuere Cum-Ex-Modelle geliefert.

Teilen Sie unseren Beitrag
Mit dem Urteil würdigt das Gericht das frühzeitige Geständnis des ehemaligen Varengold-Bankers und seine umfassende Kooperation mit der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht ordnete neben der Bewährungsstrafe die Einziehung von 1,4 Millionen Euro an, die der Verurteilte aber bereits im Vorfeld gezahlt hat. Drei Monate der Strafe gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt. Bereits 2020 war der Fall ausermittelt, bis es zur Anklage kam, gingen fünf Jahre ins Land.

Mit dem Urteil würdigt das Gericht das frühzeitige Geständnis des Angeklagten und seine umfassende Kooperation mit der Staatsanwaltschaft seit 2018. Seine Angaben führten zu weiteren Ermittlungen, unter anderem zu einer Razzia bei Hauck & Aufhäuser und der Varengold Bank im August 2020. Im Fokus der Verhandlung standen sogenannte Reverse Market Claims – Nachfolgemodelle der klassischen Cum-Ex-Geschäfte. Die Varengold-Investment-Aktiengesellschaft hatte die Fonds ‚Smaragd‘ und ‚Amethyst‘ aufgelegt, während Hauck & Aufhäuser als Depotbank für Käufer und Verkäufer fungierte.

Die Vertreter im Überblick

Björn Gercke

Verteidiger Varengold-Banker
Gercke Wollschläger (Köln): Prof. Dr. Björn Gercke, Max Nosthoff-Horstmann (beide Wirtschaftsstrafrecht)

Staatsanwalt: Timon Telges

Landgericht Bonn, 12. Strafkammer
Sebastian Hausen (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Namenspartner Gercke zählt zu den Verteidigern der frühen Stunden, als diverse Cum-Ex-Beschuldigte anwaltlichen Beistand suchten. Dazu zählt mit Sanjay Shah einer der bekanntesten Aktienhändler. In Dänemark wurde Shah bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Gercke war außerdem Teil des Verteidiger-Trios, auf das Kai-Uwe Steck setzte. Nosthoff-Horstmann ist seit sechs Jahren bei Gercke Wollschläger und wurde Anfang des Jahres zum Partner ernannt.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema