Juve Plus Bewerbung von Gewinnspielen

Gillette erringt mit FPS Erfolg vor BGH

Werbetreibende Unternehmen müssen in nur angekündigten Gewinnspielen nicht im Detail auf Teilnahmebedingungen hinweisen. Das haben die Richter des Bundesgerichtshofes entschieden.

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Die Verbraucherschutzinitiative Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln hatte eine TV-Werbung des zu Procter & Gamble gehörenden Konsumgüterherstellers Gillette beanstandet, in der auf ein Gewinnspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hingewiesen wurde. Der Spot verwies auf die im Handel erhältlichen Teilnahmekarten, verzichtete allerdings auf Angaben zu den Teilnahmebedingungen. Der Verein hatte daraufhin aufgrund einer Informationspflicht aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beantragt, die weitere Ausstrahlung des Spots zu verbieten.

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