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Leipziger Anwalt geht gegen Zulassungsverfahren vor

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Das Wahlverfahren zur Zulassung für Anwälte in Zivilsachen am Bundesgerichtshof steht möglicherweise vor einem Wandel. Anlass könnte die Klage des Leipziger Anwalts Dr. Christian Braun aus der Leipziger Kanzlei Stapper & Korn gegen das Verfahren als solches sein, die am Montag vor dem Anwaltssenat des BGH verhandelt wurde. Braun war bei der Wahl von sieben neuen BGH-Anwälten im Juni als Kandidat nicht berücksichtigt worden. Braun kritisiert das komplizierte Wahlverfahren als intransparent und verfassungsrechtlich bedenklich.

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Bei der mündlichen Verhandlung am Montag erreichte Braun, dass erstmals ein Kandidat die Akten des Wahlverfahrens einschließlich der Voten der Berichterstatter einsehen darf. Außerdem wurde ein weiterer Verhandlungstermin für den 5. Dezember angesetzt. Die Ernennung der im Juni gewählten sieben Anwälte soll solange ruhen.

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