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Bei der mündlichen Verhandlung am Montag erreichte Braun, dass erstmals ein Kandidat die Akten des Wahlverfahrens einschließlich der Voten der Berichterstatter einsehen darf. Außerdem wurde ein weiterer Verhandlungstermin für den 5. Dezember angesetzt. Die Ernennung der im Juni gewählten sieben Anwälte soll solange ruhen.