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Grund ist die Ende 2005 erfolgte Fusion der beiden Versicherungskonzerne. Das Gleiche gilt für ein weniger prominentes Unternehmen der Transportbetonbranche. Auch ist ein Bußgeld nach einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung nicht mehr durchsetzbar. Der Bundesgerichtshof hat Ende Dezember die Begründungen zweier Beschlüsse veröffentlicht, die für mehr Klarheit in dieser immer wieder diskutierten Frage sorgt.