Juve Plus BGH-Beschluss

Mütter haften nicht für ihre Töchter

Der Versicherer HDI-Gerling kann sich freuen: Das Unternehmen muss nach einer Entscheidung des BGH nicht für die Kartellbuße einstehen, die gegen den Gerling-Konzern verhängt wurde.

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Grund ist die Ende 2005 erfolgte Fusion der beiden Versicherungskonzerne. Das Gleiche gilt für ein weniger prominentes Unternehmen der Transportbetonbranche. Auch ist ein Bußgeld nach einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung nicht mehr durchsetzbar. Der Bundesgerichtshof hat Ende Dezember die Begründungen zweier Beschlüsse veröffentlicht, die für mehr Klarheit in dieser immer wieder diskutierten Frage sorgt.

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