Juve Plus Kölner Archiv-Einsturz

BGH hebt Strafurteil gegen Dörr- und WidmaierNorouzi-Mandanten auf

Auch ein zweiter Strafprozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Todesopfern vor 13 Jahren muss noch einmal ganz von vorn geführt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob bereits im Oktober die Verurteilung eines ehemaligen Oberbauleiters wegen fahrlässiger Tötung vollumfänglich auf, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln muss die Sache neu verhandeln (Az. 2 StR 477/19).

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Foto: Oliver Berg/picture-alliance/dpa

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Zu der Katastrophe am 3. März 2009 war es wegen Bauarbeiten an einer U-Bahn-Haltestelle gekommen. Weil Arbeiter 2005 einen großen Steinblock in der Baugrube gelassen hatten, konnten sich schadhafte Stellen in einer unterirdischen Betonwand bilden. Als diese Jahre später nachgab, strömten rund 5.000 Kubikmeter Wasser und Kies in die Baugrube, das Archiv kippte weg und riss zwei Wohngebäude mit. Zwei junge Anwohner wurden unter dem Schutt begraben.

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