Das Landgericht München muss den Fall des Münchner Rechtsanwalts K. noch einmal aufrollen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. K. hatte sich in Karlsruhe erfolgreich gegen seine Verurteilung gewehrt, die das LG wegen des vermeintlich betrügerischen Ausnutzens solcher Stellenausschreibungen ausgesprochen hatte, die dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) widersprachen (Az. 1 StR 138/21).
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