Juve Plus Nachahmungsstreit

BGH macht Rinkler- und Lubberger-Mandantin LieBee glücklich

Glück und LieBee – zwei eigentlich positiv besetzte Begriffe, die im Lebensmittelmarkt jedoch für einen seit Jahren erbittert ausgefochtenen Wettbewerbsstreit stehen. Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt deutlich zugunsten der LieBee positioniert (Az. 1 ZR 126/22): Das Konzept, ein Emotionsschlagwort als Produktnamen zu verwenden, dürfe nicht als ein Element angesehen werden, das die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts mitbestimme. Der Streit ist damit aber noch nicht beendet.

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Kontrahenten sind zwei Unternehmen aus Niedersachsen. Die vor allem für ihre ‚Glück‘-Konfitüren bekannte Göbber aus Eystrup hat ihrer Braunschweiger Wettbewerberin Fürsten-Reform im April 2020 mit einer vor dem OLG Hamburg bewirkten einstweiligen Verfügung untersagen lassen, ihren unter dem Label ,LieBee‘ angebotenen Honig weiter zu vertreiben – jedenfalls in der dargebotenen Form. LieBee heißt zudem die Tochtergesellschaft der Fürsten-Reform, gegen die sich die Klage richtet. Im Raum steht der Vorwurf der unlauteren Nachahmung. Beide Wettbewerber hatten ihre Produkte nahezu zeitgleich 2019 auf den Markt gebracht. 

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