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Preisanpassungsklausel in Gas-Sondervertrag unwirksam

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Die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel "Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt" ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof am gestrigen Mittwoch entschieden.

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Die Kläger, Hauseigentümer aus Euskirchen, hatten 2003 mit der Regionalgas Euskirchen einen Gasversorgungs-Sondervertrag geschlossen, der die genannte Klausel enthielt. Zum Januar 2004 hatte die Regionalgas zunächst den Arbeitspreis herabgesetzt und ihn dann 2005 und 2006 erhöht.

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