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Der Bonner Fruchtgummihersteller Haribo hatte 2011 gegen den Schweizer Chocolatier Lindt & Sprüngli geklagt, weil er durch die in Goldfolie verpackte Schokoladenfigur in Form eines Bären die Markenrechte an seiner eingetragenen Wortmarke ‘Goldbären’ verletzt sah. Das Landgericht Köln gab Haribo zunächst in einem einstweiligen Verfügungs- und später auch im Hauptsacheverfahren recht: Die Produktgestaltung des sogenannten ‘Lindt-Teddys’ sei nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes ‘Goldbär’.