Juve Plus Bleichmittelkartell

Kronzeugin Evonik erreicht mit Gleiss Etappensieg vor EuGH

Das Ringen um Kronzeugeninformationen zum Bleichmittelkartell hat die höchste Instanz erreicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat per einstweiliger Anordnung entschieden, dass die EU-Kommission eine ausführlichere Bußgeldentscheidung zunächst nicht veröffentlichen darf (Az. C-162/15 P-R). Das ist ein ungewöhnlicher Schritt, denn die Richter der Vorinstanz hatten die Veröffentlichung bereits genehmigt. Der EuGH misst dem Fall offenbar grundsätzliche Bedeutung bei.

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Das Ringen um die Veröffentlichung von Kronzeugeninformationen hat die höchste Instanz erreicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat per einstweiliger Anordnung entschieden, dass die EU-Kommission eine ausführlichere Bußgeldentscheidung zum Bleichmittelkartell zunächst nicht veröffentlichen darf (Az. C-162/15 P-R). Das ist ein ungewöhnlicher Schritt, denn die Richter der Vorinstanz hatten die Veröffentlichung bereits genehmigt. Der EuGH misst dem Fall offenbar grundsätzliche Bedeutung bei.

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