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Das Ringen um die Veröffentlichung von Kronzeugeninformationen hat die höchste Instanz erreicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat per einstweiliger Anordnung entschieden, dass die EU-Kommission eine ausführlichere Bußgeldentscheidung zum Bleichmittelkartell zunächst nicht veröffentlichen darf (Az. C-162/15 P-R). Das ist ein ungewöhnlicher Schritt, denn die Richter der Vorinstanz hatten die Veröffentlichung bereits genehmigt. Der EuGH misst dem Fall offenbar grundsätzliche Bedeutung bei.