Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm aufgrund des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich (Mitarbeiter_innen) nutzen − den sogenannten Gendergap (Az. 83 O 1394/21). Der Kläger sah durch Audis Gender-Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt.
Audi sollte nach Ansicht des Klägers verpflichtet werden, ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit diesen sogenannten Gendergaps mehr zu schicken − und bei Verstößen 100.000 Euro zahlen.
Ein Zeichen für Gleichberechtigung
Der Autobauer hatte im vergangenen Jahr eine Unternehmensrichtlinie zu Gendersprache erlassen. „Audi möchte gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“, begründete das Unternehmen den Schritt im März 2021. Dies sei ein Zeichen für Gleichberechtigung und solle die Vielfalt der Geschlechter besser abbilden.
Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Der Kläger kündigte an, dass Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, sagte er zu möglichen Rechtsmitteln.
Vertreter Audi
Inhouse Recht (Ingolstadt): Jörg Fiebiger (Leiter Arbeitsrecht)
Bluedex (Frankfurt): Dr. Michael Fausel, Dr. Christian Bitsch; Associates: Dr. Sebastian Klaus, Patrick Loeke (alle Arbeitsrecht)
Vertreter VW-Mitarbeiter
Giesen Law (Düsseldorf): Dirk Giesen (Presse- und Medienrecht)
Benecken & Reinhardt (Marl): Burkhard Benecken (Strafrecht)
Landgericht Ingolstadt, 8. Zivilkammer, Christoph Hellenbrand (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Arbeitsrechtsboutique Bluedex, die sich vor einigen Jahren als Spin-off von Advant Beiten gründete, berät Audi regelmäßig im Arbeitsrecht. Anfang des Jahres hatte das Landgericht zunächst geprüft und entschieden, dass es als Zivilgericht zuständig bleibt und der Fall nicht vor dem Arbeitsgericht landet.
Der VW-Mitarbeiter ist Mitglied im Verein Deutsche Sprache, der sich für den Erhalt und die Förderung der deutschen Sprache einsetzt. In dem Klageverfahren hat der Verein den VW-Mitarbeiter unterstützt. Darüber kam auch der Kontakt zum Medienanwalt Dirk Giesen aus Düsseldorf. Als Strafrechtler arbeitet Giesen regelmäßig mit Burkhard Benecken zusammen, einem Anwalt aus Marl. (mit Material von dpa)